Pressemitteilungen
28. 02. 2008
Die epochale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den heimlichen Online-Durchsuchungen muss zu einem Richtungswechsel in der deutschen Innenpolitik führen. Das höchste deutsche Gericht hat nicht nur mit der Einführung eines neuen Grundrechts Lücken für den Schutz der Privatsphäre in eindrucksvoller Weise geschlossen. Vor allem wurde der fatalen Tendenz, immer mehr in die Rechte von unverdächtigen Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, ein Riegel vorgeschoben.
Daher wird die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommu-nikationsdaten in Karlsruhe keinen Bestand haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen bei konkretem Verdacht einer Bedrohung überragend wichtiger Rechtsgüter zugelassen. Deshalb muss jetzt auch die deutsche Innenpolitik einen radikalen Kurswechsel vornehmen: Die ausufernden verdachtslosen Kontrollmaßnahmen müssen auch in Deutschland der Vergangenheit angehören.
Eingriffe in die Privatsphäre darf es unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel nur noch bei konkreten Anlässen geben.
STADLER: FDP fordert Richtungswechsel in deutscher Innenpolitik
BERLIN. Zur Diskussion um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestags-fraktion Max STADLER:Die epochale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den heimlichen Online-Durchsuchungen muss zu einem Richtungswechsel in der deutschen Innenpolitik führen. Das höchste deutsche Gericht hat nicht nur mit der Einführung eines neuen Grundrechts Lücken für den Schutz der Privatsphäre in eindrucksvoller Weise geschlossen. Vor allem wurde der fatalen Tendenz, immer mehr in die Rechte von unverdächtigen Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, ein Riegel vorgeschoben.
Daher wird die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommu-nikationsdaten in Karlsruhe keinen Bestand haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen bei konkretem Verdacht einer Bedrohung überragend wichtiger Rechtsgüter zugelassen. Deshalb muss jetzt auch die deutsche Innenpolitik einen radikalen Kurswechsel vornehmen: Die ausufernden verdachtslosen Kontrollmaßnahmen müssen auch in Deutschland der Vergangenheit angehören.
Eingriffe in die Privatsphäre darf es unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel nur noch bei konkreten Anlässen geben.
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