Pressemitteilungen
06. 03. 2007
Die jetzige Rechtslage ist für Beamte in Großstädten unbefriedigend. Was nützt die höhere Lebensqualität in Großstädten, wenn man nicht das Geld hat daran teilzuhaben. Vielen fehlen bereits die Mittel, um für die Kosten des Alltags, beispielsweise für das Wohnen, aufkommen zu können. Die FDP geht hier einen anderen Weg. Sie fordert die Möglichkeit für alle Dienstherrn, bei der Besoldung auch nach regionalen Gesichtspunkten zu differenzieren. Die Länder, die auf Grund der Ergebnisse der Föderalismusreform jetzt für die Besoldung ihrer Beamten zuständig sind, sind aufgerufen das Problem zu lösen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird für die Bundesbeamten Vorschläge erarbeiten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht dem nicht entgegen. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht weist dem Gesetzgeber ausdrücklich die Aufgabe zu, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land zu beobachten, um möglichen Verstößen gegen den Alimentationsgrundsatz angemessen begegnen zu können.
STADLER: Ballungsraumzulage - München leuchtet, aber nicht für alle
BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ballungsraumzulage für Großstadt-Beamte erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes Max STADLER:Die jetzige Rechtslage ist für Beamte in Großstädten unbefriedigend. Was nützt die höhere Lebensqualität in Großstädten, wenn man nicht das Geld hat daran teilzuhaben. Vielen fehlen bereits die Mittel, um für die Kosten des Alltags, beispielsweise für das Wohnen, aufkommen zu können. Die FDP geht hier einen anderen Weg. Sie fordert die Möglichkeit für alle Dienstherrn, bei der Besoldung auch nach regionalen Gesichtspunkten zu differenzieren. Die Länder, die auf Grund der Ergebnisse der Föderalismusreform jetzt für die Besoldung ihrer Beamten zuständig sind, sind aufgerufen das Problem zu lösen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird für die Bundesbeamten Vorschläge erarbeiten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht dem nicht entgegen. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht weist dem Gesetzgeber ausdrücklich die Aufgabe zu, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land zu beobachten, um möglichen Verstößen gegen den Alimentationsgrundsatz angemessen begegnen zu können.
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229-Stadler-Ballungsraumzulage.pdf (2007-03-06, 97.80 KB)