Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen

23. 12. 2006

PILTZ/STADLER: Warnung vor neuem Verstoß gegen Verfassungsgarantien

BERLIN. Zu Plänen der Bundesregierung für ein neues Luftsicherheitsgesetz erklären die Innenexperten der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ und Max STADLER:

Der neue Vorstoß leidet offensichtlich wie der erste unter einer Missachtung von Lebensrecht und Menschenwürde. Wir können die Bundesregierung nur warnen vor dem Versuch, die Kontrollinstanzen erneut herauszufordern und nochmals ein grundgesetzwidriges Luftsicherheitsgesetz vorzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt: Unschuldige dürfen nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden. Jede Ermächtigung zur gezielten Tötung unschuldiger Flugzeuginsassen verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten Garantien.

Der Staat darf nicht Menschenleben gegen Menschenleben abwägen und ebenso wenig Menschenleben gegen "Gemeinschaftsgüter". Offenkundig wiederholt der neue Vorstoß die zentralen Ablehnungsgründe des ersten Gesetzestextes.

Der Staat hat die Möglichkeit, die Sicherheit seiner Bürger weitestgehend zu gewährleisten. Zu seinem Instrumentarium gehören Methoden der Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel strenge und technisch ausgefeilte Kontrollen beim Betreten eines Flugzeuges, um Entführungen zu verhindern. An deren Vervollkommnung sollte weiter gearbeitet werden, statt dem Drang nach dem Militäreinsatz im Inneren nachzugeben.




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