Pressemitteilungen
21. 06. 2005
Wir brauchen jetzt eine praktikable Regelung, die rasch den Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.
Nach bestehender Rechtslage gibt es eine Fülle von Bürgern, die mit Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach zuvor erfolgter Einbürgerung in Deutschland automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Zur Vermeidung weiterer Rechtsnachteile ist den Betroffenen zu raten, sich binnen der bestehenden Frist bis zum 30. Juni bei der zuständigen Behörde zu melden.
Die Unklarheiten und die sich abzeichnende unterschiedliche Handhabung von Einzelfällen durch unterschiedliche Ausländerbehörden müssen so rasch wie möglich durch eine einheitliche, faire und praktikable Lösung beseitigt werden. Es darf nicht sein, dass Bürger, die einen Regelverstoß begangen haben, zumeist aber aus nachvollziehbaren privaten Gründen keine eindeutige Perspektive für den weiteren Gang der Dinge haben. Dies gilt umso mehr für solche Bürger, die sich ordnungsgemäß bis zum 30. Juni bei der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet haben.
Wer bereits einmal die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, also alle Voraussetzungen hierfür erfüllt hat, muss so rasch wie möglich wieder eingebürgert werden können. Dazu bietet es sich an, die Fristen und Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht ab jetzt wieder neu laufen zu lassen, sondern bereits früher erreichte Voraussetzungen auch der jetzigen Entscheidung zugrundezulegen. Wer also nach wie vor die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllt, muss sich sofort wieder einbürgern lassen können. Dies würde der Klarheit, Verkürzung und Vereinfachung der Angelegenheit dienen und nicht zuletzt den einzelnen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde vor Ort entlasten.
Die betroffenen Migranten, die Behördenmitarbeiter und unser Gemeinwesen verdienen eine einheitliche, faire und zwischen allen damit befassten staatlichen Stellen abgestimmte Regelung, die schnellstmöglich Klarheit schafft.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Einheitliche und praktikable Regelung bei doppelter Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
BERLIN. Zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung und den sich daraus ergebenden aktuellen Fragen erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Max STADLER:Wir brauchen jetzt eine praktikable Regelung, die rasch den Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.
Nach bestehender Rechtslage gibt es eine Fülle von Bürgern, die mit Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach zuvor erfolgter Einbürgerung in Deutschland automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Zur Vermeidung weiterer Rechtsnachteile ist den Betroffenen zu raten, sich binnen der bestehenden Frist bis zum 30. Juni bei der zuständigen Behörde zu melden.
Die Unklarheiten und die sich abzeichnende unterschiedliche Handhabung von Einzelfällen durch unterschiedliche Ausländerbehörden müssen so rasch wie möglich durch eine einheitliche, faire und praktikable Lösung beseitigt werden. Es darf nicht sein, dass Bürger, die einen Regelverstoß begangen haben, zumeist aber aus nachvollziehbaren privaten Gründen keine eindeutige Perspektive für den weiteren Gang der Dinge haben. Dies gilt umso mehr für solche Bürger, die sich ordnungsgemäß bis zum 30. Juni bei der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet haben.
Wer bereits einmal die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, also alle Voraussetzungen hierfür erfüllt hat, muss so rasch wie möglich wieder eingebürgert werden können. Dazu bietet es sich an, die Fristen und Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht ab jetzt wieder neu laufen zu lassen, sondern bereits früher erreichte Voraussetzungen auch der jetzigen Entscheidung zugrundezulegen. Wer also nach wie vor die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllt, muss sich sofort wieder einbürgern lassen können. Dies würde der Klarheit, Verkürzung und Vereinfachung der Angelegenheit dienen und nicht zuletzt den einzelnen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde vor Ort entlasten.
Die betroffenen Migranten, die Behördenmitarbeiter und unser Gemeinwesen verdienen eine einheitliche, faire und zwischen allen damit befassten staatlichen Stellen abgestimmte Regelung, die schnellstmöglich Klarheit schafft.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]