Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen

07. 02. 2005

STADLER: Faire Lösung finden!

BERLIN. Zur Pressekonferenz der Innenausschuss-Vorsitzenden Cornelie Sonntag-Wolgast und dem Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Prof. Hakki Keskin, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:

Grundsatz der Vermeidung von Doppel-Staatsangehörigkeiten gilt unverändert. Wer in Kenntnis dieses Grundsatzes bewusst zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit annimmt, muss die Konsequenzen daraus tragen und es hinnehmen, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.
Etwas anderes muss jedoch für die Fälle gelten, in denen türkischstämmige Deutsche vor der Gesetzesänderung im Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und ebenfalls vor der Gesetzesänderung die Staatsangehörigkeit der Türkei beantragt haben. Vor diesem Zeitpunkt waren zwei Staatsangehörigkeiten möglich. Die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts darf letztlich nicht zu Lasten derer gehen, die gutgläubig und im Vertrauen darauf, zwei Staatsangehörigkeiten erwerben zu können, zusätzlich zur deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit beantragt haben. Es ist wider den Geist des neuen Staatsangehörigkeitsrechts und wider den Gedanken der Integration, dass dieser Personenkreis nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Das könnte schnell dahin missverstanden werden, hier nicht mehr erwünscht zu sein. Hier ist eine menschlich anständige Prüfung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Es ist nunmehr Aufgabe der Bundesregierung, hier vernünftige Vorschläge zu machen.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52388
[email protected]



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