Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen

23. 06. 2004

STADLER: FDP sieht Schutz von Persönlichkeitsrechten durch Gerichtsentscheidung gestärkt

BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit um die Herausgabe von Stasi-Akten über Alt-Kanzler Helmut Kohl erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass personenbezogene Daten über den Alt-Kanzler, die dessen Privatsphäre betreffen, nicht herausgegeben werden dürfen, eine zu begrüßende Stärkung und Festigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten, auch und gerade von so genannten Personen der Zeitgeschichte. Der FDP kam es auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit dem Stasi-Unterlagengesetz immer in besonderer Weise an. Die FDP hat stets das Ziel verfolgt, zu verhindern, dass der Inhalt rechtswidrig durch die Staatssicherheit abgehörter Telefonate zum Nachteil der hiervon Betroffenen und gegen deren Willen an die Öffentlichkeit gebracht werden dürfen. Das Gleiche gilt für Informationen, die durch Abhörmaßnahmen in Privat- oder Diensträumen gewonnen worden sind. In dieser Zielsetzung sieht sich die FDP durch die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.


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