Pressemitteilungen
11. 03. 2009
Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. Leider gab es zu Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder Anlass, weil Gesetze gerade im Bereich der inneren Sicherheit nicht grundrechtskonform waren. Dies war meistens auch schon im Gesetzgebungsverfahren deutlich absehbar. Bei Fehlentscheidungen des Bundestags wie beim Luftsicherheitsgesetz und bei der Vorratsdatenspeicherung hat die FDP immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit rechtzeitig hingewiesen. Deshalb sollte sich die große Koalition an die eigene Brust klopfen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe, sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.
STADLER: Karlsruhe muss eingreifen
BERLIN. Zur Äußerung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein, erklärt der FDP-Innenpolitiker Max STADLER:Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. Leider gab es zu Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder Anlass, weil Gesetze gerade im Bereich der inneren Sicherheit nicht grundrechtskonform waren. Dies war meistens auch schon im Gesetzgebungsverfahren deutlich absehbar. Bei Fehlentscheidungen des Bundestags wie beim Luftsicherheitsgesetz und bei der Vorratsdatenspeicherung hat die FDP immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit rechtzeitig hingewiesen. Deshalb sollte sich die große Koalition an die eigene Brust klopfen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe, sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.
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281-Stadler-BVerfG.pdf (2009-03-11, 118.37 KB)