Pressemitteilungen Fraktion
14. 12. 2012
Die vom Deutschen Mieterbund und der Opposition geäußerten Vorwürfe sind unberechtigt. Die Annahme, redliche Mieter könnten übereilt aus Wohnungen geworfen werden, ist falsch. Dieses Verfahren zielt auf Mietbetrüger ab. Eine Wohnung kann nur unter sehr engen Voraussetzungen per einstweiliger Verfügung geräumt werden. Diese muss immer von einem Gericht erlassen werden. Außerdem können Mieter die Räumung durch Hinterlegung der Miete abwenden. Dadurch sind sie ausreichend geschützt.
Eine Deckelung der Neumieten wäre ein unzulässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wer ein sozial ausgewogenes Mietrecht haben will, muss auch die Rechte und Interessen der Vermieter berücksichtigen. Nur dann werden sich auch künftig Menschen dafür entscheiden, in Wohnraum zu investieren und ihn Mietern zur Verfügung zu stellen. Das gelingt uns mit dem neuen Mietrecht.
THOMAE: Von der Mietrechtsreform profitieren alle
Zur gegenwärtigen Debatte um die am 13. Dezember 2012 verabschiedete Reform des Mietrechts erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Mietrecht Stephan THOMAE:Die vom Deutschen Mieterbund und der Opposition geäußerten Vorwürfe sind unberechtigt. Die Annahme, redliche Mieter könnten übereilt aus Wohnungen geworfen werden, ist falsch. Dieses Verfahren zielt auf Mietbetrüger ab. Eine Wohnung kann nur unter sehr engen Voraussetzungen per einstweiliger Verfügung geräumt werden. Diese muss immer von einem Gericht erlassen werden. Außerdem können Mieter die Räumung durch Hinterlegung der Miete abwenden. Dadurch sind sie ausreichend geschützt.
Eine Deckelung der Neumieten wäre ein unzulässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wer ein sozial ausgewogenes Mietrecht haben will, muss auch die Rechte und Interessen der Vermieter berücksichtigen. Nur dann werden sich auch künftig Menschen dafür entscheiden, in Wohnraum zu investieren und ihn Mietern zur Verfügung zu stellen. Das gelingt uns mit dem neuen Mietrecht.
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1021-Thomae-Mietrechtsreform.pdf (2012-12-14, 91.93 KB)