Pressemitteilungen Fraktion
21. 09. 2012
Die Fachleute des Deutschen Juristentages sind der Meinung, dass eine Zwangsquote der falsche Weg ist. Sie bringt nur einer winzigen Gruppe von Frauen in der Chefetage etwas, sorgt aber für große Probleme im Alltag. Gemeinsam mit der Fachwelt ist die FDP der Meinung, dass die Unternehmen ihr Führungspersonal selbst auswählen sollten.
Der 69. Deutsche Juristentag lehnte eine gesetzliche Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte ab. Auch eine gesetzlich flexible Quote wurde negativ beschieden.
Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener Verein mit rund 7.000 Mitgliedern. Er untersucht auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung und legt der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vor. Da der Verein keine Interessenvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen ist, hat sein Wort in der juristischen Öffentlichkeit und auch für den Gesetzgeber besonderes Gewicht.
BUSCHMANN: Fachleute lehnen Zwangsquote für Unternehmen ab
BERLIN. Der Deutsche Juristentag hat mit seinen Beschlüssen in der Abteilung Wirtschaftsrecht deutlich die Position der FDP-Bundestagsfraktion zur Ablehnung einer Frauenquote in den gesellschaftsrechtlichen Gremien von Unternehmen gestützt. Damit haben sich die Fachleute auch klar gegen den Bundesratsbeschluss vom heutigen Tage ausgesprochen. Dazu erklärte der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN:Die Fachleute des Deutschen Juristentages sind der Meinung, dass eine Zwangsquote der falsche Weg ist. Sie bringt nur einer winzigen Gruppe von Frauen in der Chefetage etwas, sorgt aber für große Probleme im Alltag. Gemeinsam mit der Fachwelt ist die FDP der Meinung, dass die Unternehmen ihr Führungspersonal selbst auswählen sollten.
Der 69. Deutsche Juristentag lehnte eine gesetzliche Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte ab. Auch eine gesetzlich flexible Quote wurde negativ beschieden.
Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener Verein mit rund 7.000 Mitgliedern. Er untersucht auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung und legt der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vor. Da der Verein keine Interessenvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen ist, hat sein Wort in der juristischen Öffentlichkeit und auch für den Gesetzgeber besonderes Gewicht.
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741-Buschmann-Frauenquote.pdf (2012-09-21, 92.45 KB)