Pressemitteilungen Fraktion
04. 09. 2012
Eine Debatte um den besseren Datenschutz auch von Steuerdaten eignet sich nicht zur Neiddebatte. Die Bespitzelung von Menschen darf nicht als staatlich gefördertes Geschäftsmodell um sich greifen.
Steuerhinterzieher sind Kriminelle, die auch strafrechtlich bekämpft werden müssen. Aber in einem Rechtsstaat darf ihnen nur mit rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden. Der Staat darf sich nicht zum Hehler machen oder gar durch Belohnungen Menschen zum Einbruch, zum Datendiebstahl und zur Bespitzelung auffordern.
Dass die Justizmininisterkonferenz der Länder einen eigenen Straftatbestand "Datenhehlerei" fordert, ist zu begrüßen. Die von den Justizministern aber vorgesehene Ausnahme, ausgerechnet Steuerdaten dabei nicht zu berücksichtigen, ist aus rechtsstaatlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
SPD und Grüne betreiben offensichtlich Rechtsstaats- und Datenschutzpolitik als Klientelpolitik: bei Daten im Melderecht (also Vor-& und Zuname, Straße) fordern sie - sehr plausibel - die vorherige Zustimmung des Betroffenen. Bei deutlich sensibleren Daten wie Bankdaten (die Angaben z.B. zu Einkommen, Rentenzahlungen, zur Lebensplanung, Mietzahlungen etc. enthalten) wollen sie aber den illegalen Vertrieb erlauben. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Vertreiben von illegal erworbenen Daten mit Steuergeldern staatlich unterstützt wird.
WOLFF: Rechtsstaat eignet sich nicht zur Neiddebatte
BERLIN. Zur Diskussion um die Strafbarkeit der Datenhehlerei erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen & Recht der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:Eine Debatte um den besseren Datenschutz auch von Steuerdaten eignet sich nicht zur Neiddebatte. Die Bespitzelung von Menschen darf nicht als staatlich gefördertes Geschäftsmodell um sich greifen.
Steuerhinterzieher sind Kriminelle, die auch strafrechtlich bekämpft werden müssen. Aber in einem Rechtsstaat darf ihnen nur mit rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden. Der Staat darf sich nicht zum Hehler machen oder gar durch Belohnungen Menschen zum Einbruch, zum Datendiebstahl und zur Bespitzelung auffordern.
Dass die Justizmininisterkonferenz der Länder einen eigenen Straftatbestand "Datenhehlerei" fordert, ist zu begrüßen. Die von den Justizministern aber vorgesehene Ausnahme, ausgerechnet Steuerdaten dabei nicht zu berücksichtigen, ist aus rechtsstaatlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
SPD und Grüne betreiben offensichtlich Rechtsstaats- und Datenschutzpolitik als Klientelpolitik: bei Daten im Melderecht (also Vor-& und Zuname, Straße) fordern sie - sehr plausibel - die vorherige Zustimmung des Betroffenen. Bei deutlich sensibleren Daten wie Bankdaten (die Angaben z.B. zu Einkommen, Rentenzahlungen, zur Lebensplanung, Mietzahlungen etc. enthalten) wollen sie aber den illegalen Vertrieb erlauben. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Vertreiben von illegal erworbenen Daten mit Steuergeldern staatlich unterstützt wird.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
669-Wolff-Datenhehlerei.pdf (2012-09-04, 92.56 KB)