Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

18. 06. 2012

THOMAE: Erst fragen, dann nutzen

BERLIN. Anlässlich der Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht, Stephan THOMAE:

Das neue Leistungsschutzrecht schützt erstmals die Presseerzeugnisse der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Bislang haben Suchmaschinen auch größere Auszüge aus Zeitungsartikeln aufgelistet. Dadurch entstand ein neues Geschäftsmodell, bei dem Suchmaschinenbetreiber die Produkte der Presseverlage ungefragt verwenden und verwerten durften. Künftig wird auch hier das urheberrechtliche Grundgesetz "erst fragen, dann nutzen" gelten.

Etwaige daraus resultierende Vergütungen werden aber nicht gesetzlich geregelt, sondern werden von den beteiligten Parteien selbst ausgehandelt.

Für private Internet-User ändert sich durch den Entwurf nichts. Alle bisherigen Urheberrechtsschranken bleiben von dem Leistungsschutzrecht unberührt. Somit bleiben etwa das Zitatrecht und das Recht zu verlinken von dem Referentenentwurf unberührt. Der Entwurf richtet sich nur gegen gewerbliche Nutzer, insbesondere gegen gewerbliche News-Aggregatoren.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
471-Thomae-Leistungsschutzrecht.pdf (2012-06-18, 92.07 KB)


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