Pressemitteilungen Fraktion
07. 06. 2012
Auch wenn es sich bislang nur um ein Forschungsprojekt handelt, sollte von derartigen Plänen schleunigst Abstand genommen werden. Die sozialen Kontakte von Menschen zur Berechnung der Kreditwürdigkeit heranzuziehen, ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Das soziale Leben, der Freundes- oder Kollegenkreis gehören zur Privatsphäre. Wenn diese künftig zur Berechnung eines Score-Wertes genutzt werden sollen, wird die rote Linie überschritten.
Zahl der Freunde mal Herkunft der Arbeitskollegen plus Farbe der Hausfassade minus Musikgeschmack und das Ganze dann noch multipliziert mit Kontodaten, Versicherungsverträgen und Ratenzahlungsvereinbarungen - Ein solches Szenario darf nicht Realität werden.
Es zeigt sich nun wieder, dass die von der damaligen sog. großen Koalition verabschiedete Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes zur Regelung des Scoring mangelhaft war und ist. Solche Auswüchse wie das von der SCHUFA angekündigte Forschungsprojekt müssen verhindert werden. Es muss klargestellt werden, dass etwa Daten zum Freundeskreis oder aus den Profilen sozialer Netzwerke für Scorewert-Berechnungen tabu sind. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich prüfen, ob hier Raum für eine gesetzliche Klarstellung besteht.
PILTZ: Daten aus sozialen Netzwerken müssen für Scoring tabu sein
BERLIN. Zu Plänen der SCHUFA, die Grundlagen für eine Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zu legen, erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Auch wenn es sich bislang nur um ein Forschungsprojekt handelt, sollte von derartigen Plänen schleunigst Abstand genommen werden. Die sozialen Kontakte von Menschen zur Berechnung der Kreditwürdigkeit heranzuziehen, ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Das soziale Leben, der Freundes- oder Kollegenkreis gehören zur Privatsphäre. Wenn diese künftig zur Berechnung eines Score-Wertes genutzt werden sollen, wird die rote Linie überschritten.
Zahl der Freunde mal Herkunft der Arbeitskollegen plus Farbe der Hausfassade minus Musikgeschmack und das Ganze dann noch multipliziert mit Kontodaten, Versicherungsverträgen und Ratenzahlungsvereinbarungen - Ein solches Szenario darf nicht Realität werden.
Es zeigt sich nun wieder, dass die von der damaligen sog. großen Koalition verabschiedete Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes zur Regelung des Scoring mangelhaft war und ist. Solche Auswüchse wie das von der SCHUFA angekündigte Forschungsprojekt müssen verhindert werden. Es muss klargestellt werden, dass etwa Daten zum Freundeskreis oder aus den Profilen sozialer Netzwerke für Scorewert-Berechnungen tabu sind. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich prüfen, ob hier Raum für eine gesetzliche Klarstellung besteht.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
453-Piltz-Daten_aus_sozialen_Netzwerken.pdf (2012-06-07, 92.64 KB)