Pressemitteilungen Fraktion
09. 05. 2012
Es ist in unserem Rechtstaat selbstverständlich, dass Gewalt nicht hingenommen werden kann. Zu den rechtlichen Möglichkeiten gehört neben dem Straf- und Polizeirecht auch das Ausländerrecht. Wer als Ausländer in Deutschland lebt und schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass er abgeschoben werden kann. Es ist aber Augenwischerei, so zu tun, als könne man das Problem einfach ins Ausland abschieben.
Bereits in der Vergangenheit wurden radikale, islamistische Vereine verboten. Zudem beobachtet der Verfassungsschutz in Bund und Ländern die salafistische Szene. Das, was rechtlich geht, wird schon gemacht - und wird auch künftig nicht unterlassen. Es ist nicht so, dass der Rechtstaat hier blind wäre.
Wir haben alle Gesetze, die wir brauchen, um gegen Straftäter vorzugehen, seien sie islamistisch, seien sie rechtsradikale Provokateure.
Islam ist nicht Islamismus. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Man muss natürlich eine strenggläubige Haltung nicht mögen oder teilen, aber unsere Verfassung gebietet, dass man niemandem seinen Glauben verbieten darf.
Wichtig ist deshalb, dass Radikalisierung verhindert wird. Tausende Polizisten allein sind nicht die Antwort, ebenso wenig Ausgrenzung und ein generelles Misstrauen gegenüber dem Islam in Deutschland. Es muss klar sein, dass jeder in unserem Land seine Religion friedlich leben darf und dann hier auch willkommen ist.
PILTZ: Klare und rechtstaatliche Absage an Gewalt
BERLIN. Zur Debatte um gewalttätige Ausschreitungen durch Salafisten erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Es ist in unserem Rechtstaat selbstverständlich, dass Gewalt nicht hingenommen werden kann. Zu den rechtlichen Möglichkeiten gehört neben dem Straf- und Polizeirecht auch das Ausländerrecht. Wer als Ausländer in Deutschland lebt und schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass er abgeschoben werden kann. Es ist aber Augenwischerei, so zu tun, als könne man das Problem einfach ins Ausland abschieben.
Bereits in der Vergangenheit wurden radikale, islamistische Vereine verboten. Zudem beobachtet der Verfassungsschutz in Bund und Ländern die salafistische Szene. Das, was rechtlich geht, wird schon gemacht - und wird auch künftig nicht unterlassen. Es ist nicht so, dass der Rechtstaat hier blind wäre.
Wir haben alle Gesetze, die wir brauchen, um gegen Straftäter vorzugehen, seien sie islamistisch, seien sie rechtsradikale Provokateure.
Islam ist nicht Islamismus. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Man muss natürlich eine strenggläubige Haltung nicht mögen oder teilen, aber unsere Verfassung gebietet, dass man niemandem seinen Glauben verbieten darf.
Wichtig ist deshalb, dass Radikalisierung verhindert wird. Tausende Polizisten allein sind nicht die Antwort, ebenso wenig Ausgrenzung und ein generelles Misstrauen gegenüber dem Islam in Deutschland. Es muss klar sein, dass jeder in unserem Land seine Religion friedlich leben darf und dann hier auch willkommen ist.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
378-Piltz-Ausschreitungen_durch_Salafisten.pdf (2012-05-09, 92.69 KB)