Pressemitteilungen Fraktion
12. 04. 2012
Religionsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut. Unsere Verfassung schützt dabei nicht nur die Ausübung des eigenen Glaubens, sondern auch die Werbung für den eigenen Glauben. Diese religiöse Toleranz, die unsere freie Gesellschaft ausmacht, darf aber nicht missbraucht werden, um unter dem Deckmantel von Religion für Extremismus und Terrorismus zu werben.
In unserem Rechtsstaat ist es nicht möglich, einfach ein Verbot auszusprechen und ggf. mit der Polizei durchzusetzen, wenn hierfür keine rechtliche Grundlage besteht. Das Verteilen einer religiösen Schrift ist richtigerweise in unserem Land nicht verboten. Auch wenn die FDP-Bundestagsfraktion die Ziele, die hinter der aktuellen Propagandaaktion der salafistischen Bewegung stehen, selbstverständlich vehement ablehnen, gibt es für ein Verbot keinen Raum.
Es wäre im Übrigen fatal, das Signal auszusenden, den Koran selbst in Misskredit zu bringen. Islamismus darf nicht mit dem Islam verwechselt werden. Der Koran enthält keine Hassbotschaft, sondern ist für Millionen von Muslimen in unserem Land Grundlage für ihre friedliche Religionsausübung.
Dem radikalen Islamismus, zu dem auch der Salafismus gehört, muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten. Wenn im konkreten Fall Gesetze gebrochen werden, muss natürlich das Recht auch strikt angewandt werden. Die Beobachtung salafistischer Aktivitäten, Vereine und Propaganda durch den Verfassungsschutz muss fortgesetzt werden. Auch muss der Weg, der schon auf dem Präventionsgipfel begonnen wurde, weitergeführt werden.
PILTZ: Extremistischen Islamismus nicht mit dem Islam verwechseln - Kein Verbot ohne Rechtsgrundlage
BERLIN. Zu salafistischen Aktivitäten und der Debatte um ein Verbot der Verteilung des Korans erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Religionsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut. Unsere Verfassung schützt dabei nicht nur die Ausübung des eigenen Glaubens, sondern auch die Werbung für den eigenen Glauben. Diese religiöse Toleranz, die unsere freie Gesellschaft ausmacht, darf aber nicht missbraucht werden, um unter dem Deckmantel von Religion für Extremismus und Terrorismus zu werben.
In unserem Rechtsstaat ist es nicht möglich, einfach ein Verbot auszusprechen und ggf. mit der Polizei durchzusetzen, wenn hierfür keine rechtliche Grundlage besteht. Das Verteilen einer religiösen Schrift ist richtigerweise in unserem Land nicht verboten. Auch wenn die FDP-Bundestagsfraktion die Ziele, die hinter der aktuellen Propagandaaktion der salafistischen Bewegung stehen, selbstverständlich vehement ablehnen, gibt es für ein Verbot keinen Raum.
Es wäre im Übrigen fatal, das Signal auszusenden, den Koran selbst in Misskredit zu bringen. Islamismus darf nicht mit dem Islam verwechselt werden. Der Koran enthält keine Hassbotschaft, sondern ist für Millionen von Muslimen in unserem Land Grundlage für ihre friedliche Religionsausübung.
Dem radikalen Islamismus, zu dem auch der Salafismus gehört, muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten. Wenn im konkreten Fall Gesetze gebrochen werden, muss natürlich das Recht auch strikt angewandt werden. Die Beobachtung salafistischer Aktivitäten, Vereine und Propaganda durch den Verfassungsschutz muss fortgesetzt werden. Auch muss der Weg, der schon auf dem Präventionsgipfel begonnen wurde, weitergeführt werden.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
286-Piltz-Islamismus.pdf (2012-04-12, 93.01 KB)