Pressemitteilungen Fraktion
22. 02. 2012
Es ist gut und sinnvoll, dass die EU-Kommission ACTA dem EuGH zur Prüfung vorlegt. Dies trägt zur Aufklärung und Beruhigung der Debatte bei. Wenn der Gerichtshof zu dem Ergebnis kommt, dass ACTA mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der EU vereinbar ist und sich herausstellen sollte, dass die Bedenken gegen ACTA nicht begründet sind, sollte Deutschland ACTA unterzeichnen. Dann muss es in unserem Interesse sein, dass der mit ACTA verbundene Schutzstandard so weit wie möglich verbreitet wird.
THOMAE: ACTA-Überprüfung ist sinnvoll
BERLIN. Zur Ankündigung der EU-Kommission das umstrittene ACTA-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen, erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:Es ist gut und sinnvoll, dass die EU-Kommission ACTA dem EuGH zur Prüfung vorlegt. Dies trägt zur Aufklärung und Beruhigung der Debatte bei. Wenn der Gerichtshof zu dem Ergebnis kommt, dass ACTA mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der EU vereinbar ist und sich herausstellen sollte, dass die Bedenken gegen ACTA nicht begründet sind, sollte Deutschland ACTA unterzeichnen. Dann muss es in unserem Interesse sein, dass der mit ACTA verbundene Schutzstandard so weit wie möglich verbreitet wird.
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