Pressemitteilungen Fraktion
06. 02. 2012
Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin verbessert den Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet. Viele unseriöse Anbieter verstecken bislang einen Hinweis auf die Kostenpflicht ihrer Angebote schwer auffindbar auf ihrer Homepage. Wer nur einen Routenplaner ausdrucken wollte, hat so schnell ein 24-Monate-Abo für ein Internetportal am Hals. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Verbraucher bei online geschlossenen Verträgen unmittelbar vor seiner Bestellung durch Anklicken einer Schaltfläche ausdrücklich bestätigen muss, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Wird diese Voraussetzung nicht eingehalten, ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage war bislang uneinheitlich. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir für die Verbraucher somit Rechtssicherheit.
Gleichzeitig müssen wir die Verbraucher verstärkt über ihre Rechte informieren und aufklären. Mit der Kombination aus gesetzlichem Nachbessern und Aufklärung der Bürger werden wir den Sumpf den Kostenfallen im Internet überwiegend trockenlegen können.
THOMAE: Schwarz-Gelb legt den Sumpf der Kostenfallen im Internet trocken
BERLIN. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Kostenfallen im Internet durchgeführt. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin verbessert den Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet. Viele unseriöse Anbieter verstecken bislang einen Hinweis auf die Kostenpflicht ihrer Angebote schwer auffindbar auf ihrer Homepage. Wer nur einen Routenplaner ausdrucken wollte, hat so schnell ein 24-Monate-Abo für ein Internetportal am Hals. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Verbraucher bei online geschlossenen Verträgen unmittelbar vor seiner Bestellung durch Anklicken einer Schaltfläche ausdrücklich bestätigen muss, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Wird diese Voraussetzung nicht eingehalten, ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage war bislang uneinheitlich. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir für die Verbraucher somit Rechtssicherheit.
Gleichzeitig müssen wir die Verbraucher verstärkt über ihre Rechte informieren und aufklären. Mit der Kombination aus gesetzlichem Nachbessern und Aufklärung der Bürger werden wir den Sumpf den Kostenfallen im Internet überwiegend trockenlegen können.
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99-Thomae-Kostenfallen_im_Internet.pdf (2012-02-06, 92.40 KB)