Pressemitteilungen Fraktion
03. 02. 2012
Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei. Sie trägt zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus bei, das schwerste Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist. Der Untersuchungsausschuss steht aber erst am Anfang seiner Arbeit. Abhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen könnte die Frage eines NPD-Verbotes neu zu prüfen sein.
Grundsätzlich gilt: Ein NPD-Verbotsverfahren kann nur dann Sinn haben, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg führt. Die rechtlichen und tatsächlichen Hürden sind hoch. An einem erneuten Scheitern kann es kein Interesse geben. Deshalb ist es fahrlässig, schon vor Abschluss der Ermittlungs- und Aufklärungsprozesse über die Ergebnisse und möglichen Konsequenzen, also auch über ein NPD-Verbotsverfahren, zu debattieren.
Keinesfalls darf die NPD-Verbotsdebatte zur Ablenkung vom eigentlichen Aufklärungsauftrag des Untersuchungsausschusses führen. Die bisher vorliegenden Informationen zum Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle aus Thüringen werfen zahllose Fragen in Bezug auf mögliches Fehlverhalten der Sicherheitsorgane von Bund und Ländern auf. Ein NPD-Verbot ist vor allem ein juristisches Problem. Die Politik muss sich besonders der Aufklärung der Verbrechen des NSU widmen und sich mit dem Verhalten der Sicherheitsbehörden in diesem Fall auseinander setzen.
WOLFF: NPD-Verbotsverfahren darf nicht von Verbrechensaufklärung ablenken
BERLIN. Anlässlich der erneut aufgeflammten Diskussion um ein NPD-Verbot erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik und Obmann im Untersuchungsausschuss Rechtsextremismus Hartfrid WOLFF:Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei. Sie trägt zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus bei, das schwerste Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist. Der Untersuchungsausschuss steht aber erst am Anfang seiner Arbeit. Abhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen könnte die Frage eines NPD-Verbotes neu zu prüfen sein.
Grundsätzlich gilt: Ein NPD-Verbotsverfahren kann nur dann Sinn haben, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg führt. Die rechtlichen und tatsächlichen Hürden sind hoch. An einem erneuten Scheitern kann es kein Interesse geben. Deshalb ist es fahrlässig, schon vor Abschluss der Ermittlungs- und Aufklärungsprozesse über die Ergebnisse und möglichen Konsequenzen, also auch über ein NPD-Verbotsverfahren, zu debattieren.
Keinesfalls darf die NPD-Verbotsdebatte zur Ablenkung vom eigentlichen Aufklärungsauftrag des Untersuchungsausschusses führen. Die bisher vorliegenden Informationen zum Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle aus Thüringen werfen zahllose Fragen in Bezug auf mögliches Fehlverhalten der Sicherheitsorgane von Bund und Ländern auf. Ein NPD-Verbot ist vor allem ein juristisches Problem. Die Politik muss sich besonders der Aufklärung der Verbrechen des NSU widmen und sich mit dem Verhalten der Sicherheitsbehörden in diesem Fall auseinander setzen.
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89-Wolff-NPD-Verbotsverfahren.pdf (2012-02-03, 94.26 KB)