Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

15. 11. 2011

WOLFF: Verfassungsschutz - Beobachtung von Rechtsextremen überprüfen

BERLIN. Anlässlich der Diskussion über mögliche Fehler bei der Beobachtung der Thüringer Rechtsextremisten durch den Verfassungsschutz erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, zugleich Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Hartfrid WOLFF:

Die bisher vorliegenden Informationen zum Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle aus Thüringen wirft Fragen in Bezug auf die geheimdienstliche und kriminalpolizeiliche Beobachtung der Täter auf. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wird dabei mögliches Fehlverhalten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu überprüfen haben. Eine direkte Kontrolle der vor allem zuständigen Landesämter ist durch das PKG des Bundestages nicht möglich.

Bei den Fragen des PKG an das Bundesamt für Verfassungsschutz geht es einerseits darum, ob angesichts der in verschiedenen Bundesländern verwendeten gleichen Tatwaffe es nicht von sich aus hätte tätig werden müssen. Andererseits ist zu klären, ob die zuständigen Landesbehörden pflichtgemäß an das Bundesamt berichtet haben. Gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz kann das Bundesamt tätig werden, wenn Taten sich über den Bereich eines Bundeslandes hinaus erstrecken. Zugleich besteht eine Berichtspflicht der Polizei, Staatsanwaltschaften und Landesverfassungsschutzämter gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Bundesamt hat die Organisation "National-Sozialistischer Untergrund" bislang nicht in seinem Verfassungsschutzbericht geführt. Da die Morde mit ein und derselben Tatwaffe sich immer gegen Ausländer sowie in einem Fall gegen eine Polizistin richteten, wären aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion - obschon auch ein allgemeinkrimineller Hintergrund denkbar war - weder verfassungsfeindliche Bestrebungen noch Aktionen, die gegen die Völkerverständigung gerichtet sind, auszuschließen gewesen. Das hätte das Eingreifen des Bundesamtes zumindest gerechtfertigt. Dazu wird das Bundesamt nicht nur heute, sondern auch bei der Sondersitzung des PKG in kommender Woche Rechenschaft geben müssen. Einmal mehr stellt sich die Frage nach der besseren Vernetzung der Sicherheitsbehörden, die bislang an noch zu vielen Stellen blockiert wird.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1037-Wolff-Verfassungsschutz.pdf (2011-11-15, 110.72 KB)


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