Pressemitteilungen Fraktion
09. 11. 2011
Die heute von der Bundesfamilienministerin vorgestellte Studie macht einmal mehr deutlich: Zwangsheirat ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist vielmehr weit verbreitet und betrifft oft Minderjährige - mit vielfach schrecklichen Folgen für die Betroffenen.
Auch wenn Nötigung schon früher strafbar war, ist den betroffenen Familien oft nicht bewusst, dass elterliche Vorschriften zur Ehepartnerwahl inakzeptabel sind, oder sie ignorierten die Rechtslage. Das machen jedenfalls die aus dem Jahr 2008 stammenden Daten der Studie deutlich.
Deshalb ist es ein großer humanitärer Erfolg der Koalition aus Union und FDP, vor einem Jahr einen eigenen Straftatbestand zur Zwangsheirat eingeführt zu haben. Darüber hinaus haben wir - anders als die Vorgängerregierungen mit SPD-Beteiligung - den Schutz von Opfern der Zwangsverheiratungen verbessert. Wir haben nicht nur strafrechtliche Regelungen getroffen, sondern haben auch den Opferschutz gestärkt, das Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete erweitert und effektiver gestaltet.
Die FDP-Bundestagsfraktion geht ohne Scheuklappen die bestehenden Defizite der Integrationspolitik an. Dazu gehört auch, die Grundwerte unserer Rechtsordnung gegenüber Praktiken aus Herkunftsländern durchzusetzen, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. Statt Klientelpflege für Multikulti-Verbandsfunktionäre unter Rot-Grün nimmt die FDP-Bundestagsfraktion die Nöte der Menschen in Blick und gestaltet einen freiheitlichen Rechtsrahmen für eine humane Gesellschaft.
WOLFF: Zwangsheiratsverbot war richtiger Schritt
BERLIN. Zur Vorstellung einer Studie zu Zwangsheirat durch Familienministerin Kristina Schröder erklärt der Innenexperte und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:Die heute von der Bundesfamilienministerin vorgestellte Studie macht einmal mehr deutlich: Zwangsheirat ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist vielmehr weit verbreitet und betrifft oft Minderjährige - mit vielfach schrecklichen Folgen für die Betroffenen.
Auch wenn Nötigung schon früher strafbar war, ist den betroffenen Familien oft nicht bewusst, dass elterliche Vorschriften zur Ehepartnerwahl inakzeptabel sind, oder sie ignorierten die Rechtslage. Das machen jedenfalls die aus dem Jahr 2008 stammenden Daten der Studie deutlich.
Deshalb ist es ein großer humanitärer Erfolg der Koalition aus Union und FDP, vor einem Jahr einen eigenen Straftatbestand zur Zwangsheirat eingeführt zu haben. Darüber hinaus haben wir - anders als die Vorgängerregierungen mit SPD-Beteiligung - den Schutz von Opfern der Zwangsverheiratungen verbessert. Wir haben nicht nur strafrechtliche Regelungen getroffen, sondern haben auch den Opferschutz gestärkt, das Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete erweitert und effektiver gestaltet.
Die FDP-Bundestagsfraktion geht ohne Scheuklappen die bestehenden Defizite der Integrationspolitik an. Dazu gehört auch, die Grundwerte unserer Rechtsordnung gegenüber Praktiken aus Herkunftsländern durchzusetzen, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. Statt Klientelpflege für Multikulti-Verbandsfunktionäre unter Rot-Grün nimmt die FDP-Bundestagsfraktion die Nöte der Menschen in Blick und gestaltet einen freiheitlichen Rechtsrahmen für eine humane Gesellschaft.
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1002-Wolff-Zwangsheirat.pdf (2011-11-09, 95.96 KB)