Pressemitteilungen Fraktion
01. 06. 2011
Die Forderung des Unions-Rechtspolitikers Siegfried Kauder, die Prozessberichterstattung gesetzlich einzuschränken, ist absurd. Der Opferschutz ist schon jetzt Aufgabe des Gerichts und hat Vorrang vor der Berichterstattung. Eine weitergehende Einschränkung der Pressefreiheit ist mit der FDP-Bundestagsfraktion nicht zu machen.
Der Fall Kachelmann als Anlass ist besonders wenig nachvollziehbar, weil hier die ausufernde Berichterstattung nicht zuletzt durch das Verhalten einiger Prozessbeteiligter selbst offensichtlich aktiv gefördert worden ist.
WOLFF: Kauder-Vorschlag zur Pressezensur absurd
BERLIN. Zur Forderung des Unions-Rechtspolitikers Siegfried Kauder, die Prozessberichterstattung gesetzlich einzuschränken, erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:Die Forderung des Unions-Rechtspolitikers Siegfried Kauder, die Prozessberichterstattung gesetzlich einzuschränken, ist absurd. Der Opferschutz ist schon jetzt Aufgabe des Gerichts und hat Vorrang vor der Berichterstattung. Eine weitergehende Einschränkung der Pressefreiheit ist mit der FDP-Bundestagsfraktion nicht zu machen.
Der Fall Kachelmann als Anlass ist besonders wenig nachvollziehbar, weil hier die ausufernde Berichterstattung nicht zuletzt durch das Verhalten einiger Prozessbeteiligter selbst offensichtlich aktiv gefördert worden ist.
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