Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

16. 04. 2011

PILTZ: Keine Beweislastumkehrung in der Sicherheitsgesetzgebung

BERLIN. Zu den Forderungen der Union, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz zu entfristen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ::

Der Gesetzgeber muss sich bei allen Vorhaben fragen, ob sie verhältnismäßig sind. Dazu gehört als erstes auch die Frage, ob man die Gesetze braucht. Darüber muss nun entschieden werden. Rechtfertigungsbedürftig ist immer derjenige, der Grundrechtseingriffe ermöglichen will. Die schlichte Behauptung, die mit gutem Grund befristeten und nun auslaufenden Befugnisse für die Nachrichtendienste wären erforderlich, reicht hier jedenfalls nicht aus. Wenn der Bundesinnenminister und die Unionsfraktion eine Bundestagsmehrheit für die geheimdienstlichen Befugnisse haben wollen, müssen sie zu jedem einzelnen Punkt genau darlegen, warum dieser verhältnismäßig ist - nicht umgekehrt. Es ist nicht die FDP im Zugzwang, sondern die Union. Dies gilt umso mehr, wenn die Union Befugnisse ausweiten will.

Die Verhandlungen in der Koalition hierzu haben nun begonnen und müssen sachlich geführt werden. Ständige öffentliche Rufe nach Sicherheitsgesetzen helfen dem sachlichen Klima der Verhandlungen ganz sicher nicht.


Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
367-Piltz-Sicherheitsgesetze.pdf (2011-04-16, 130.38 KB)


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