Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

13. 04. 2011

PILTZ: Bundesdatenschutzbeauftragter ist Anwalt der informationellen Selbstbestimmung

BERLIN. Zur Auseinandersetzung zwischen der CDU/CSU-Fraktion und dem Bundesdatenschutzbeauftragten erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Es ist die gesetzliche Aufgabe des vom Bundestag gewählten Bundesdatenschutzbeauftragten, sich mit ganzer Kraft für die Verbesserung des Datenschutzes einzusetzen und sein Augenmerk allein auf datenschutzrechtliche Belange zu richten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist die Stimme des Datenschutzes in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Bundestag sowie der Bundesregierung.
Dem Bundesdatenschutzbeauftragten öffentlich zu raten, "still zu sein" wie dies gerade aus den Reihen der Unionsfraktion zu hören ist, verkennt allgemein den gesetzlichen Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten und insbesondere die Ausübung durch den vom Bundestag gewählten Amtsinhaber.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist nicht der Gesetzgeber, der ggf. zwischen Datenschutz und anderen Rechtsgütern abzuwägen hat, er ist Anwalt allein des Datenschutzes. Die Aufregung der Unionsfraktion ist daher schwer nachzuvollziehen, zumal die schwarz-gelbe Koalition sich in Sachen Datenschutz nichts vorzuwerfen hat: Die FDP hat durchgesetzt, dass diese Koalition die erste Regierung stellt, für die Datenschutz das bestimmende Thema der Innenpolitik ist. Mit der Stiftung Datenschutz und dem Arbeitnehmerdatenschutz etwa wird die Trendwende in der Innenpolitik deutlich.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
352-Piltz-Bundesdatenschutzbeauftragter.pdf (2011-04-13, 132.58 KB)


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