Bundesratsprotokoll Nr. 903 – Rede vom 23. November 2012
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (Drucksache 689/12)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der Schlussberatung eines zweifellos schwierigen, aber ebenso wichtigen Gesetzgebungsvorhabens, das wir auf Grund einer bedeutsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet haben.
Bundesratsprotokoll Nr. 902 - Rede vom 02. November 2012
Bundesratsprotokoll Nr. 901 - Rede vom 12. Oktober 2012
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. Kost- RMoG) (Drucksache 517/12)
Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 22 der Tagesordnung
Bundesratsprotokoll Nr. 901 - Rede vom 12. Oktober 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 515/12)
Präsident Horst Seehofer: Danke!
Letzter Redner: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen sehr differenzierten Beiträge haben gezeigt, dass wir es heute mit einer Debatte über ethisch und juristisch sehr schwierige Fragen zu tun haben.
Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Rede vom 21. September 2012
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 490/12)
Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 5 der Tagesordnung
Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Rede vom 21. September 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (Drucksache 465/12)
Amtierende Präsidentin Christine Lieberknecht: Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Es ist sehr erfreulich, dass wir im Bundesrat endlich über den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern debattieren können.
Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Erklärung vom 21.September 2012
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 490/12)
Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 5 der Tagesordnung
Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Rede vom 21.September 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (Drucksache 465/12)
Amtierende Präsidentin Christine Lieberknecht: Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Es ist sehr erfreulich, dass wir im Bundesrat endlich über den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern debattieren können.
Bundesrat - 899. Sitzung - 06. Juli 2012
Es gilt das gesprochene Wort
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) (Drucksache 313/12)
Nun hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Mietrecht ist für das alltägliche Leben von Millionen Menschen ohne Zweifel von zentraler Bedeutung. Unser Mietrecht hat sich alles in allem bewährt. Es muss dennoch – wie andere Rechtsgebiete – immer wieder an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. Dem dient der vorliegende Entwurf, der einige punktuelle Änderungen vorsieht.
Das Kapitalanleger-Musterverfahren hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2005 als In-strument zur Bewältigung von Massenklagen im Grundsatz bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt nicht nur die Evaluation des Kapitalan-leger-Musterverfahrensgesetzes, die die Bun-desregierung bei der Frankfurt School of Finance in Auftrag gegeben hat; auch die Länder und die Verbände, die im vergangenen Jahr zum Referentenentwurf beteiligt wurden, teilen ganz überwiegend diese Einschätzung und sind bereit, mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz weiter zu arbeiten.
Auf der Tagesordnung steht heute ein Gesetz, mit dem wir die streitenden Parteien verstärkt dazu anhalten wollen, ihre Konflikte eigenverantwortlich inner- oder außerhalb gerichtlichen Verfahren zu lösen. Damit wollen wir eine andere Kultur der umfassenden Streitbeilegung fördern.