Dr. Max Stadler Reden (Bundesrat)


Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung

Bundesratsprotokoll Nr. 903 – Rede vom 23. November 2012

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (Drucksache 689/12)

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der Schlussberatung eines zweifellos schwierigen, aber ebenso wichtigen Gesetzgebungsvorhabens, das wir auf Grund einer bedeutsamen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet haben. 


Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Bundesratsprotokoll Nr. 902 - Rede vom 02. November 2012

TOP 18: Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes – BR-Drs. 597/12

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Frau Ministerin Öney!

Ich erteile das Wort Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kölner Urteil vom 7. Mai 2012 zur Rechtswidrigkeit der Beschneidung hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Bis dahin war in der Rechtspraxis unbestritten, dass Eltern grundsätzlich auch in eine nicht medizinisch indizierte – etwa religiös oder kulturell motivierte – Beschneidung einwilligen können. Seit dem Kölner Urteil sehen sich viele Eltern und Ärzte einem Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt.


Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Bundesratsprotokoll Nr. 901 - Rede vom 12. Oktober 2012

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. Kost- RMoG) (Drucksache 517/12)

Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 22 der Tagesordnung


Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Bundesratsprotokoll Nr. 901 - Rede vom 12. Oktober 2012

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 515/12)

Präsident Horst Seehofer: Danke!
Letzter Redner: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen sehr differenzierten Beiträge haben gezeigt, dass wir es heute mit einer Debatte über ethisch und juristisch sehr schwierige Fragen zu tun haben.


Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Rede vom 21. September 2012


Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 490/12)

Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 5 der Tagesordnung


Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Rede vom 21. September 2012

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (Drucksache 465/12)

Amtierende Präsidentin Christine Lieberknecht: Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Es ist sehr erfreulich, dass wir im Bundesrat endlich über den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern debattieren können.


Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Erklärung vom 21.September 2012

Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 490/12)

Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 5 der Tagesordnung


Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Bundesratsprotokoll Nr. 900 - Rede vom 21.September 2012

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (Drucksache 465/12)

Amtierende Präsidentin Christine Lieberknecht: Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Es ist sehr erfreulich, dass wir im Bundesrat endlich über den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern debattieren können.


Mietrechtsänderungsgesetz

Bundesrat - 899. Sitzung - 06. Juli 2012

Es gilt das gesprochene Wort

Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) (Drucksache 313/12)

Nun hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Mietrecht ist für das alltägliche Leben von Millionen Menschen ohne Zweifel von zentraler Bedeutung. Unser Mietrecht hat sich alles in allem bewährt. Es muss dennoch – wie andere Rechtsgebiete – immer wieder an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. Dem dient der vorliegende Entwurf, der einige punktuelle Änderungen vorsieht.

Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetze

Bundesrat - 892. Sitzung - 10. Februar 2012

Es gilt das gesprochene Wort

Das Kapitalanleger-Musterverfahren hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2005 als In-strument zur Bewältigung von Massenklagen im Grundsatz bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt nicht nur die Evaluation des Kapitalan-leger-Musterverfahrensgesetzes, die die Bun-desregierung bei der Frankfurt School of Finance in Auftrag gegeben hat; auch die Länder und die Verbände, die im vergangenen Jahr zum Referentenentwurf beteiligt wurden, teilen ganz überwiegend diese Einschätzung und sind bereit, mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz weiter zu arbeiten.

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Bundesrat - 892. Sitzung - 10. Februar 2012

Es gilt das gesprochene Wort


Sehr geehrte Damen und Herren!

Auf der Tagesordnung steht heute ein Gesetz, mit dem wir die streitenden Parteien verstärkt dazu anhalten wollen, ihre Konflikte eigenverantwortlich inner- oder außerhalb gerichtlichen Verfahren zu lösen. Damit wollen wir eine andere Kultur der umfassenden Streitbeilegung fördern.


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