Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten

Bundesrat - 876. Sitzung - 05. November 2010

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbauch und Energiekosten (Drucksache 637/10)

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:
Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stadler.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Hahn, Sie haben zutreffend darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Bundesregierung auf der Basis des Koalitionsvertrags vorgenommen hat, das geltende Mietrecht auf seine Ausgewogenheit zwischen Mietern und Vermietern zu überprüfen und zu modernisieren und dabei seinen sozialen Charakter zu wahren.

Dazu gehört vor allem, dass ein modernes Mietrecht dazu beitragen soll, eine Senkung des Energieverbrauchs zu begünstigen. Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, mit den Möglichkeiten des Mietrechts mitzuhelfen, unsere ehrgeizigen und anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen. Es gibt ein großes Einsparpotenzial durch die energetische Modernisierung vermieteter Wohnungen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Kosten gerecht verteilt werden. Daran arbeiten wir derzeit. Unseres Erachtens kann man von den Mietern schon verlangen, dass auch sie einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Energiesparen leisten, z. B. durch eine Begrenzung des Rechts der Mietminderung in der kurzen Zeitspanne, in der energetisch modernisiert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf des Landes Berlin eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten verfolgt auf den ersten Blick verständliche Ziele, erscheint uns aber inhaltlich nicht in allen Punkten überzeugend. Ich nenne zwei Bereiche:

Erstens soll die sogenannte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen abgesenkt werden. Diese Bestimmung entfaltet bekanntlich ihre praktische Bedeutung hauptsächlich in den eher seltenen Fällen, in denen die Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In diesen Fällen soll durch die Kappungsgrenze verhindert werden, dass sich die Miete in zu großen Sprüngen erhöht. Allerdings ist die Kappungsgrenze bereits durch die Mietrechtsreform 2001 gesenkt worden. Wir meinen, dass durch die damalige Regelung in diesem Punkt ein angemessener Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen erreicht worden ist.

Zweitens will das Land Berlin die Modernisierungsumlage von 11 auf 9 % der jährlich umzulegenden Modernisierungskosten senken. Dies könnte dazu führen, dass die Vermieter nicht, wie es wünschenswert ist, häufiger als heute ihre Gebäude energetisch modernisieren, sondern sogar seltener. Deshalb verfolgt die Bundesregierung einen anderen Ansatz: Anreize für energetische Sanierungen schaffen und nicht neue Hürden aufbauen.

Ein weiteres Problem in der Praxis bildet das sogenannte Mietnomadentum. Dazu enthält der Berliner Gesetzentwurf keine Vorschläge.

Die Bundesregierung ist fest entschlossen, auch dieses Thema anzupacken. Gerade private Vermieter, die selber nur geringe finanzielle Spielräume haben, Vermieter, die beispielsweise eine Eigentumswohnung erworben haben, um ihre Altersvorsorge zu sichern, haben bisweilen den Eindruck, das Recht schütze sie nicht ausreichend oder nicht schnell genug, wenn die Miete in betrügerischer Weise nicht bezahlt wird oder wenn eine Wohnung verwüstet wird. Da dies kein hinnehmbarer Zustand ist, wird die Bundesregierung Vorschläge vorlegen, die zum einen dem Vermieter die Herausgabevollstreckung erleichtern und zum anderen die einstweilige Verfügung
zu Gunsten des Vermieters stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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