Schutz des geistigen Eigentums
Bundesrat - 869. Sitzung - 07. Mai 2010Entwurf eines Gesetzes zur Schutz des geistigen Eigentums (Drucksache 201/10)
Amtierender Präsident Kurt Beck: Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fälschungen und Produktpiraterie stellen ein sehr ernst zu nehmendes Problem für die deutsche Wirtschaft dar.
An den Außengrenzen der Europäischen Union wurden im Jahr 2008 rund 178 Millionen gefälschte Gegenstände abgefangen. Es geht dabei längst nicht mehr nur um gefälschte Luxusprodukte. Nachgeahmt werden beispielsweise auch Medikamente oder Maschinen, zum Teil mit dramatischen Folgen.
Der Handel mit gefälschten Produkten findet weltweit statt. Er ist ein globales Problem. Deshalb kann ihm auch nur durch weltweite rechtliche Standards begegnet werden. Diese Standards soll das geplante internationale Abkommen gegen Produktpiraterie – genannt ACTA – schaffen. Die Bundesregierung beteiligt sich über die Europäische Union aktiv an diesen Verhandlungen. Wir begrüßen es sehr, dass die Bemühungen mit der vorliegenden Entschließung nun auch die Unterstützung des Bundesrates finden.
Zugleich fordert der Bundesrat zu Recht ein transparentes Verfahren und die Einbeziehung des Europäischen Parlaments sowie der nationalen Parlamente.
Die Bundesregierung hat sich zusammen mit anderen Staaten der Europäischen Union nachdrücklich für eine verbesserte Transparenz eingesetzt. Es ist erfreulich, dass das aktuelle Verhandlungsdokument nunmehr endlich auf der Homepage der EU-Kommission und übrigens auch auf der Webseite des Bundesjustizministeriums für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Der Bundestag ist über das Vorhaben umfassend informiert worden. Ebenso wird die Bundesregierung den Bundesrat weiter unterrichten und vor Abschluss des Vertrags der allgemeinen Praxis bei gemischten Abkommen entsprechend einbeziehen.
Hinsichtlich des Inhalts des Abkommens kann ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung keine Änderung des europäischen oder deutschen Rechts durch ACTA anstrebt. Wir setzen uns im Rahmen der Abstimmungen in der Europäischen Union für die Wahrung der Grundrechte und des Datenschutzes ein. Dies ist für uns selbstverständlich.
Besonders auf dem Feld der Rechtsverletzungen in der digitalen Welt liegt uns an ausgeglichenen fairen Regelungen. Dazu gehört auch: Zugangssperren zum Internet, worüber andernorts diskutiert wird, sind aus unserer Sicht keine geeignete Sanktion für Urheberrechtsverletzungen im Netz.
Die Entschließung des Bundesrates spricht weiterhin an, dass das Abkommen außerhalb der bestehenden internationalen Organisationen wie der WIPO oder der WTO verhandelt wird. Das ist sicherlich kein Idealzustand. Auf Grund der in den internationalen Organisationen bestehenden Interessengegensätze zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern waren die ACTA-Verhandlungspartner jedoch der Ansicht, dass nur eine Begrenzung des Kreises der Verhandlungspartner einen baldigen Abschluss ermöglicht. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung. Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass dem Abkommen später auch andere Staaten beitreten können, um einen breiten Teilnehmerkreis zu ermöglichen.
Neben das geplante ACTA-Abkommen treten die von der Europäischen Union verhandelten bilateralen Freihandelsabkommen mit einzelnen Staaten. Die Bundesregierung wird sich auch hier, wie vom Bundesrat gefordert, weiterhin für einen hohen Standard zum Schutz geistigen Eigentums einsetzen.
Amtierender Präsident Kurt Beck: Vielen Dank.