Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 30.09.2010

Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (Zu Protokoll gegebene Rede)

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Modernisierung des Mitteilungswesens in Nachlasssachen durch die Einrichtung eines Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verständigt. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates ist man ein gutes Stück auf diesem Weg vorangekommen.

Das für die Eröffnung von Testamenten derzeit bestehende Benachrichtigungssystem zwischen Notaren, Gerichten und Standesämtern ist nicht mehr zeitgemäß und störanfällig. In diesem sensiblen Bereich ? der für jeden einzelnen Bürger von Bedeutung sein kann ? ist das elektronische Zeitalter noch nicht angekommen. Dies soll und muss sich nun ändern. Durch ein zentrales, elektronisches System wird zukünftig jeder, der ein Testament errichtet und es amtlich verwahren lassen hat, die elektronisch gestützte Gewissheit erhalten, dass dies im Erbfall auch eröffnet wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein antiquiertes System reformiert und werden zugleich neue Möglichkeiten eines modernen Informationsaustausches auch auf europäischer Ebene eröffnet. Doch wo Chancen sind, gibt es auch Risiken. Besonders bei einer zentralen elektronischen Registrierung müssen die Datenschutzrechte gesichert sein. Darauf lege ich in der gegenwärtigen Debatte über den Schutz von Persönlichkeitsrechten in den elektronischen Medien besonderen Wert. Der Gesetzentwurf sollte daher vom Bundesrat in Teilbereichen nochmals geprüft werden.

Das Zentrale Testamentsregister ist ein inhaltlich und technisch anspruchsvolles Projekt, dem sich vor allem die Bundesnotarkammer gestellt hat. Dabei kommen ihr die Erfahrungen aus dem Aufbau und dem Betrieb des Vorsorgeregisters zugute.

Eine Herausforderung besonderer Art wird beim Testamentsregister allerdings die Überführung der Alt-Verwahrdaten sein. Ein zentrales Register kann nur erfolgreich funktionieren, wenn auch die bereits millionenfach vorhandenen Karteikarten in das neue elektronische System überführt werden. In diesem Zusammenhang werden Details der Finanzierung des Projekts durch Gebühren noch genauer zu prüfen sein ? auch wenn ich die Registergebühr in Höhe von 15 Euro für durchaus moderat halte.

Trotz dieser noch nicht abschließend beantworteten Einzelfragen sind wir sehr zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen und für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist. Im Ergebnis wird das neue Testamentsregister die Rechtssicherheit in der Testierfreiheit jedes einzelnen Bürgers stärken und zugleich Verwaltungswege effizienter und damit moderner gestalten.


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