Rede vom 29.11.2012
211. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. November 2012
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Ich eröffne die Aussprache und gebe für die Bundesregierung das Wort dem Kollegen Max Stadler.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein vieldiskutiertes Thema wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verdient eigentlich eine Debatte, die nicht im Schutze der Dunkelheit stattfindet.
(Beifall im ganzen Hause – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Andere Themen werden gar nicht debattiert!)
Aber das Internet schläft nicht. Dank der modernen Kommunikationsmöglichkeiten wird sehr wohl aufmerksam verfolgt werden, wie das Parlament den Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes bewertet.
Der Entwurf ist ja schon im Vorfeld im wahrsten Sinne des Wortes verfolgt worden. Es hat eine etwas schrille Begleitmusik gegeben, insbesondere durch die gegen dieses Gesetz gerichtete Kampagne von Google.
In der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung hat Heribert Prantl die richtige Antwort gegeben: Er hat Google als „Schein-Schutzengel des Internets“ bezeichnet. Er hat betont, dass man natürlich Einwände gegen dieses Gesetz haben könne, dass es aber jedenfalls nicht, wie die Gegenkampagne es suggeriere, gefährlich sei.
Es ist nicht gefährlich für die Informationsfreiheit, es ist nicht gefährlich für die Kommunikationsgrundrechte, es ist nicht einmal gefährlich für den gewaltigen Geldbeutel von Google.
So schreibt Heribert Prantl zutreffend.
Meine Damen und Herren, bei dem bekannten Pro und Kontra gibt es in der Abwägung ein entscheidendes Argument: Das Urheberrechtsgesetz kennt schon jetzt eine Vielzahl von anderen Leistungsschutzrechten. Es ist daher im Sinne der Gleichbehandlung schwer einzusehen, warum ausgerechnet Presseverlegern ein solches Leistungsschutzrecht verweigert werden sollte.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Grundlage!)
Verlage sollen künftig im Onlinebereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Nicht mehr und nicht weniger leistet unser Gesetzentwurf.
Weil Frau Rößner schon so skeptisch schaut, will ich neben diesem etwas formalen Gleichbehandlungsargument auch noch das materielle Gerechtigkeitsargument in die Debatte einführen. Es gibt Geschäftsmodelle, die in besonderer Weise darauf ausgerichtet sind, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen.
(Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: So ist das!)
Der Regierungsentwurf beschränkt sich genau auf diesen Aspekt. Wir schaffen nur Regelungen, die zum Schutz der Presseverleger im Internet wirklich erforderlich sind. Dementsprechend soll mit dem neuen Leistungsschutzrecht den Presseverlagen lediglich das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Recht können Verleger nur gegenüber Anbietern von Suchmaschinen geltend machen sowie gegenüber den Anbietern von solchen Diensten im Netz, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Presseverlage können also nur von diesen Anbietern künftig verlangen, Nutzungen zu unterlassen, oder sie können mit ihnen Lizenzgebühren vereinbaren.
Gesetzlich zulässig und unentgeltlich bleibt die Nutzung durch andere, wie zum Beispiel die Nutzung durch Blogger, durch Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, durch Verbände, Anwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.
In seiner schlanken und ausgewogenen Fassung bildet der Gesetzentwurf sicherlich eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den Ausschüssen. Deswegen hätten wir den Schutz der Dunkelheit für diesen Gesetzentwurf wirklich nicht gebraucht.
Vielen Dank.