Rede vom 08.11.2012
Zu Protokoll (Nr. 204 vom 08.11.2012) gegebene Rede
Tagesordnungspunkt 34:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des -Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Bürokratieabbau und Deregulierung sind zentrale Leitlinien der Arbeit dieser Bundesregierung. Mit dem zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird ein weiteres Element des Bürokratieabbaus hinzugefügt.
Nachdem wir bereits in der letzten Sitzungswoche – von vielen vielleicht nicht bemerkt – mit dem Jahressteuergesetz auch die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung erheblich reduziert haben, wird der Weg des Bürokratieabbaus mit dem vorliegenden Gesetz weiter fortgesetzt. Es geht um die Entlastung der Kleinstkapitalgesellschaften von Vorgaben der Rechnungslegung. Erfasst werden damit vor allem Kleinst-GmbHs mit wenigen Mitarbeitern und geringem Geschäftsumfang.
Während allerdings bei den erwähnten handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen keinerlei EU-rechtliche Vorgaben existieren, ist eine Entlastung im Bereich des Bilanzrechts nur durch die Änderung der bestehenden EU-Richtlinien möglich. Die Bundesregierung hatte deshalb in der Vergangenheit die Initiative der Kommission, Kleinstunternehmen von entsprechenden EU-Vorgaben zu entlasten, immer unterstützt. Der nach langen und strittigen Verhandlungen gefundene Kompromiss hat sich zwar von dem ursprünglichen Vorschlag erheblich entfernt – aber auch hier gilt: Lieber diese Entlastung als gar keine Entlastung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung entlastet circa 500 000 Unternehmen. Das erreichen wir, indem wir die EU-rechtlichen Schwellenwerte für die Anerkennung als Kleinstkapitalgesellschaften voll ausschöpfen.
Bei den allermeisten dieser Unternehmen wird der Gesetzentwurf schon Auswirkungen auf die Rechnungslegung für das Jahr 2012 haben. Das Bilanzgeschäftsjahr vieler Unternehmen endet zum Ende des Jahres; und genau zu diesem Zeitpunkt soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung die Neuregelung bereits greifen. Die Unternehmen können dann beispielsweise erleichterte Gestaltungsformen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nutzen.
Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs zur Bilanz völlig – eine häufige Fehlerquelle gerade bei Kleinstunternehmen in der Vergangenheit. Die Unternehmen müssen nur einen eng begrenzten Katalog von Informationen unter der Bilanz aufnehmen, falls diese überhaupt einschlägig sind.
Schließlich können die Kleinstunternehmen die all-gemeine Veröffentlichungspflicht im frei zugänglichen Bundesanzeiger dadurch ersetzen, dass sie die Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers hinterlegen. Sie sind dann dort für Dritte nur im gebührenpflichtigen Einzelabruf erhältlich.
Der Gesetzentwurf nutzt damit im Kern alle Optionen, die das EU-Recht seit kurzem gewährt.
Die Bundesregierung will auch bewusst mit der Umsetzung nicht auf den Abschluss der derzeit laufenden Beratungen zur umfassenden Reform der EU-Bilanzrichtlinien warten. Vielmehr sollen die Entlastungen so schnell wie möglich an die Unternehmen weitergegeben werden.
Lassen Sie uns deshalb den Gesetzentwurf jetzt zügig beraten, damit die Kleinstkapitalgesellschaften möglichst rasch Rechtssicherheit erhalten und die neuen Optionen nutzen können.