Rede vom 02.12.2010
Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen (Drucksachen 17/3403, 17/4062)
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler das Wort.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend eines der umfangreichsten, schwierigsten und wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode. Es handelt sich um nicht mehr und nicht weniger als um die seit 1970 größte Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung aus einem Guss.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Sicherungsverwahrung bedeutet weiteren Freiheitsentzug nach vollständiger Verbüßung einer schuldangemessenen Strafe aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose. Das bedeutet zugleich: Dieses Institut ist zwar notwendig, es kann und darf in einem Rechtsstaat aber nur die Ultima Ratio, das letzte Mittel, sein. Ich bin deswegen sehr zufrieden, dass die Parlamentarier in den Beratungen des Rechtsausschusses den Katalog der Anlasstaten, also derjenigen Taten, bei denen dieses einschneidendste und letzte Mittel des Strafrechts noch zur Anwendung kommen darf, sehr genau durchforstet haben. Das Ergebnis ist, dass nun im Wesentlichen nur noch schwere Gewalt- und Sexualdelikte und einige weitere schwere Straftaten mit hoher Strafandrohung Anlass für die Verhängung von Sicherungsverwahrung sein können. Damit ist der Ultima-Ratio-Charakter, den ich erwähnt habe, deutlich gewahrt. Das ist ein gutes Ergebnis der Beratungen des Rechtsausschusses.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, unserer Meinung nach hat sich die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht bewährt. Es ist daher besser, den Anwendungsbereich der schon im Urteil vorbehaltenen Sicherungsverwahrung auszubauen. Genau dies geschieht mit diesem Gesetz.
Schließlich mussten wir auf eine Sondersituation reagieren, nämlich auf die Situation, dass Verurteilte aus der Sicherungsverwahrung schon entlassen wurden oder noch zu entlassen sind, und zwar wegen eines Ihnen bekannten Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Für diese Fälle schaffen wir das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter. Wir haben damit als Bundesgesetzgeber das getan, was uns möglich ist, um diese schwierige Situation zu meistern. Es handelt sich dabei um eine Sondersituation, auf die wir mit speziellen Vorschriften reagieren.
Ich möchte am Ende meiner kurzen Einführung allen Mitgliedern des Rechtsausschusses dafür danken, dass sie in sehr konstruktiven Beratungen die Vorschläge, die das Bundesjustizministerium erarbeitet hat und die die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, noch einmal verbessert haben. Ich finde, jetzt liegt ein anspruchsvolles und ausgewogenes Gesamtkonzept vor, das sich durchaus sehen lassen kann.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)