Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Erklärung vom 25.10.2012

Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 201. Sitzung
Donnerstag, den 25. Oktober 2012

Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Max Stadler (beide FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (Tagesordnungspunkt 15 a)


Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten. Deshalb sind Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Das ist nicht nur meine persönliche Auffassung, sondern auch die klare politische Haltung der FDP-Bundestagsfraktion.

Es gibt gute Gründe, zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Argumentation zur Ungleichbehandlung kinderloser Lebenspartner und kinderloser Ehepartner auch auf die Einkommensteuer übertragen wird. Es ist fragwürdig, wenn kinderlose Ehegatten steuerlich bessergestellt werden als eingetragene Lebenspartner mit Kindern.

Vor diesem Hintergrund sollte die Politik gestalten und nicht erst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abwarten. Wir fordern daher die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, ihre Blockade gegen die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrages aufzugeben.

Da es in der Koalition keine wechselnden Mehrheiten geben soll, können wir dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen.


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