16.03.2011
Heute (10.03.2011) ist ein guter Tag für die Wirtschaft. Nach jahrzehntelangem Ringen ist das EU-Patent endlich auf den Weg gebracht. Der Patentschutz in Europa wird in Zukunft kostengünstiger, effektiver und rechtssicher sein.
Der Rat der Europäischen Union hat heute den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten beim EU-Patent frei gemacht. Nur Spanien und Italien haben sich dieser Koalition nicht angeschlossen - sie bleiben aber eingeladen, der Zusammenarbeit der übri-gen EU-Staaten beizutreten.
Das neue EU-Patent wird die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern - Deutschland als in-novativste Wirtschaftskraft wird besonders profitieren. Knapp die Hälfte aller Patentanmel-dungen in Europa stammt aus Deutschland.
Das EU-Patent wird in deutscher, englischer und französischer Sprache erteilt; aufwendige und teure Übersetzungen werden zukünftig weitgehend vermieden.
Zum Hintergrund:
Auf der Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrates ist der Vorschlag der EU-Kommission über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines ein-heitlichen Patentschutzes mit einer breiten Mehrheit von 25 Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Die EU-Verträge sehen die Möglichkeit der Zusammenarbeit einer Teilstaatengrup-pe vor, wenn ein streitiges Thema nicht im Konsens aller EU-Partner gelöst werden kann. Spanien und Italien, die trotz zahlreicher Kompromissvorschläge bereits eine einvernehmli-che Lösung der Sprachenfrage beim EU-Patent verhindert hatten, verweigerten auch die Zustimmung zur verstärkten Zusammenarbeit der übrigen Mitgliedsstaaten.
Für die Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit muss die EU-Kommission nun Vor-schläge für Verordnungen zur Schaffung eines EU-Patents und seines Sprachenregimes vorlegen. Das EU-Patent soll vom Europäischen Patentamt nach den einheitlichen Stan-dards des Europäischen Patentübereinkommens in Deutsch, Englisch oder Französisch er-teilt werden.
Neben der Schaffung eines einheitlich geltenden EU-Patents als ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Patentschutzsystem in Europa, soll eine Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden, die mit einheitlicher Wirkung über Rechtsstreitigkeiten entscheidet.
Der Europäische Gerichtshof hat am 8. März 2010 sein Gutachten zur Vereinbarkeit des geplanten Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Patentgerichts mit dem EU-Recht vorgelegt, das der Rat der Europäischen Union im Sommer 2009 nach Artikel 300 Absatz 6 EGV beantragt hatte. Mit diesem lang erwarteten Gutachten schafft der Gerichthof Klarheit über die an eine europäische Patentgerichtsbarkeit aus Sicht des Unionsrechts zu stellenden Anforderungen.
Das Gutachten des Gerichtshofes hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Beschluss über die verstärkte Zusammenarbeit beim EU-Patent.
EU-Patent endlich auf den Weg gebracht
Zum Beschluss des EU-Ministerrats zur verstärkten Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten beim EU-Patent erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler:Heute (10.03.2011) ist ein guter Tag für die Wirtschaft. Nach jahrzehntelangem Ringen ist das EU-Patent endlich auf den Weg gebracht. Der Patentschutz in Europa wird in Zukunft kostengünstiger, effektiver und rechtssicher sein.
Der Rat der Europäischen Union hat heute den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten beim EU-Patent frei gemacht. Nur Spanien und Italien haben sich dieser Koalition nicht angeschlossen - sie bleiben aber eingeladen, der Zusammenarbeit der übri-gen EU-Staaten beizutreten.
Das neue EU-Patent wird die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern - Deutschland als in-novativste Wirtschaftskraft wird besonders profitieren. Knapp die Hälfte aller Patentanmel-dungen in Europa stammt aus Deutschland.
Das EU-Patent wird in deutscher, englischer und französischer Sprache erteilt; aufwendige und teure Übersetzungen werden zukünftig weitgehend vermieden.
Zum Hintergrund:
Auf der Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrates ist der Vorschlag der EU-Kommission über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines ein-heitlichen Patentschutzes mit einer breiten Mehrheit von 25 Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Die EU-Verträge sehen die Möglichkeit der Zusammenarbeit einer Teilstaatengrup-pe vor, wenn ein streitiges Thema nicht im Konsens aller EU-Partner gelöst werden kann. Spanien und Italien, die trotz zahlreicher Kompromissvorschläge bereits eine einvernehmli-che Lösung der Sprachenfrage beim EU-Patent verhindert hatten, verweigerten auch die Zustimmung zur verstärkten Zusammenarbeit der übrigen Mitgliedsstaaten.
Für die Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit muss die EU-Kommission nun Vor-schläge für Verordnungen zur Schaffung eines EU-Patents und seines Sprachenregimes vorlegen. Das EU-Patent soll vom Europäischen Patentamt nach den einheitlichen Stan-dards des Europäischen Patentübereinkommens in Deutsch, Englisch oder Französisch er-teilt werden.
Neben der Schaffung eines einheitlich geltenden EU-Patents als ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Patentschutzsystem in Europa, soll eine Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden, die mit einheitlicher Wirkung über Rechtsstreitigkeiten entscheidet.
Der Europäische Gerichtshof hat am 8. März 2010 sein Gutachten zur Vereinbarkeit des geplanten Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Patentgerichts mit dem EU-Recht vorgelegt, das der Rat der Europäischen Union im Sommer 2009 nach Artikel 300 Absatz 6 EGV beantragt hatte. Mit diesem lang erwarteten Gutachten schafft der Gerichthof Klarheit über die an eine europäische Patentgerichtsbarkeit aus Sicht des Unionsrechts zu stellenden Anforderungen.
Das Gutachten des Gerichtshofes hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Beschluss über die verstärkte Zusammenarbeit beim EU-Patent.