Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeichnet
Auszug aus dem Protokoll des Deutscher Bundestages vom 28. Februar 2013
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Stephan Thomae und Marina Schuster (alle FDP):
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungsunternehmen stärken – Formale -Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7)
Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe sind überflüssig.
Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeichnet. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn die Kommunen dies wünschen. Dies ist durch die Konzessionsrichtlinie nicht infrage gestellt. Auch zukünftig wird keine Kommune zur Privatisierung der Wasserversorgung gezwungen.
Wenn eine Kommune aus eigenem Antrieb privatisieren will, muss sie allerdings ausschreiben. Das führt zu mehr Transparenz und ist daher wünschenswert.
Genau dies ist der Kerninhalt der Konzessionsrichtlinie.
Allerdings gab es bis vor kurzem Detailprobleme. Es stellte sich die Frage, wie bei der interkommunalen -Zusammenarbeit vorzugehen ist. Ferner bestand die -Gefahr, dass Mehrsparten-Stadtwerke die Wasserversorgung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, was zu unnötigen Bürokratiekosten geführt hätte. Dagegen habe ich mich stets gewandt.
Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar -Barnier bei diesen Fragen nunmehr die Position der Kommunen in vollem Umfang übernommen. Dieses Einlenken ist zu begrüßen.
Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnenden Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehaltung der bewährten kommunalen Trinkwasserversorgung erfüllt wird.
Der Anträge der Opposition bedarf es hierzu nicht; wir lehnen die Anträge daher ab.