Fragestunde - Protokoll Nr. 210 vom 28.11.2012
Verschärfung der gesetzlichen Regelung zur Abgeordnetenbestechung und entsprechende Änderung im StGB
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/11611, Frage 14):
Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert zur Verschärfung der gesetzlichen Regelung bezüglich der Abgeordnetenbestechung, und welche Maßnahmen wird sie wann ergreifen, um zu einer Neuregelung des § 108 e des Strafgesetzbuchs zu kommen?
Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003 ratifizieren kann. Dazu wäre eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung sollten entsprechende Gesetzentwürfe gegebenenfalls aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden; auch die Beratungen über eine möglichst einvernehmliche Lösung dieser Frage sollten dem -Bundestag vorbehalten bleiben. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung von einer Stellungnahme zu einzelnen Gesetzgebungsvorschlägen aus dem Parlament ab.