Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Bundesratsprotokoll Nr. 901 - Rede vom 12. Oktober 2012
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. Kost- RMoG) (Drucksache 517/12)
Erklärung von Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler (BMJ) zu Punkt 22 der Tagesordnung
Sie beraten heute über Ihre Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines
Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes. Der Entwurf ist das Ergebnis umfangreicher Gespräche mit den Ländern und den betroffenen Verbänden.
Die Bundesregierung ist den Ländern weit entgegengekommen. Lagen die prognostizierten jährlichen Nettomehreinnahmen für die Länder nach dem Referentenentwurf noch bei 66 Millionen Euro, so sieht der Regierungsentwurf Mehreinnahmen von jährlich 177 Millionen Euro vor.
Es entspricht dem erklärten Willen aller Beteiligten – ich schließe die Länder ausdrücklich ein –, den Entwurf nunmehr möglichst zügig zu einem guten Ende zu bringen, damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann.
Mit dem Gesetz wollen wir die Regelungen für die Gerichtskosten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie die Notargebühren grundlegend neu gestalten. Auch die Regelungen über die Justizverwaltungskosten sollen neu strukturiert werden. Die noch aus dem Jahr 1936 stammende Kostenordnung soll durch ein neues, modernes Gerichts- und Notarkostengesetz, die Justizverwaltungskostenordnung durchein ebenso modernes Justizverwaltungskostengesetz ersetzt werden.
Für das Gerichts- und Notarkostengesetz haben wir folgende Schwerpunkte gesetzt: Die Regelungen für die Gerichte und die Notare sollen deutlich voneinander getrennt werden. Durch eine übersichtliche Zusammenstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis soll das Gesetz transparenter und an den Aufbau der übrigen Kostengesetze angeglichen werden, und die umfangreichen, über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertvorschriften sollen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst und in Bewertungs- und Geschäftswertvorschriften aufgeteilt werden.
Während alle Bewertungsvorschriften grundsätzlich für Gerichte und Notare in gleicher Weise gelten sollen, sollen die Geschäftswertvorschriften entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben weitgehend für Gerichte und Notare getrennt geregelt werden.
Für die Notare sollen die seit 1987 unverändert gebliebenen Gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die strukturellen Änderungen sind dabei so angelegt, dass Notare in strukturschwachen Regionen stärker an den Erhöhungen partizipieren.
Die Gebühren der Notare sollen leistungsorientierter ausgestaltet werden. Dabei sollen Rahmengebühren dort eingeführt werden, wo feste Gebührensätze zu starr sind.
Das im Jahr 2004 geschaffene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist ebenso wie das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz einer ersten Überprüfung unterzogen worden. Alle Gebühren, Honorare und Entschädigungen sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Für den Bereich des Rechtsanwaltsvergütungsrechts ist zudem eine Vielzahl struktureller Änderungen geplant. Zu nennen sind insbesondere: deutliche Verbesserung der Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, Erhöhung der Streitwerte in Asylverfahren und Verbesserung der Gebühren in Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Über die Strukturen der beiden neuen Kostengesetze besteht zwischen Bund und Ländern weitgehend Übereinstimmung. Dies gilt auch für die notwendige Anpassung der Gebühren, Honorare und Entschädigungen an die wirtschaftliche Entwicklung.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen allerdings noch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Länderhaushalte. Der Gesetzentwurf stellt nicht nur sicher, dass es zu keiner finanziellen Mehrbelastung für die Bundesländer kommen wird. Er bewirkt viel mehr jährliche Nettomehreinnahmen in erheblichem Umfang für die Länder.
Die heute hier vorliegenden mehr als 100 Anträge für die zu beschließende Stellungnahme sehen zusätzliche Einnahmesteigerungen für die Länder vor, die sich in einer Größenordnung von jährlich deutlich über 200 Millionen Euro bewegen und damit die Vorschläge des Regierungsentwurfs um weit mehr als das Doppelte übersteigen. Insgesamt sprechen wir also über Einnahmesteigerungen von 400 Millionen Euro und mehr.
Eine Verteuerung des Rechtsschutzes in dieser Größenordnung halte ich nicht für vermittelbar. Rechtsschutz muss für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die mittelständische Wirtschaft bezahlbar bleiben. Dies sollte unser gemeinsames Anliegen sein.
Ein Punkt darf auch nicht unberücksichtigt bleiben: Das hohe Volumen an Mehrbelastung, das hinter Ihren Anträgen steht, gefährdet die zügige Beratung des Entwurfs und damit das pünktliche Inkrafttreten des Gesetzes. Jeder Monat Verzögerung bedeutet für Sie bereits auf der Grundlage des Regierungsentwurfs Einnahmeausfälle von fast 15 Millionen Euro.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir zu einer für alle tragbaren Lösung kommen.