Dr. Max Stadler Archiv Fragestunde


Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Fragestunde - Protokoll Nr. 183 vom 13.06.2012

Vorlage einer Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung


Vizepräsidentin Petra Pau:
Dann kommen wir zur Frage 6 des Kollegen Burkhard Lischka:

Wird die Bundesregierung einen Regelungsvorschlag für eine eigene Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Quellen-TKÜ, vorlegen?

Bitte, Herr Stadler.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Das ist eine Thematik, Herr Kollege Lischka, über die wir uns im Rahmen der Fragestunde schon einmal -ausgetauscht haben. Nach wie vor gilt, dass es eigenständige Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung im präventiven Bereich teilweise bereits gibt, beispielsweise in § 20 I Abs. 2 des Bundeskriminalamtgesetzes. Für den Bereich der Strafverfolgung – darauf zielt Ihre Frage sicherlich ab – wenden die Gerichte § 100 a Strafprozessordnung auch für diese Art der Überwachung von Telefonaten an der Quelle an. Hierzu gibt es mittlerweile eine Rechtsprechung, die sich verfestigt hat.

Ob es geboten ist, gesetzliche Regelungen zusätzlich vorzusehen, ist gerade Gegenstand einer intensiven -Prüfung der Bundesregierung, in die die Erkenntnisse aus der derzeit noch laufenden Entwicklung der für die Durchführung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung erforderlichen Software ebenso einfließen -werden wie die Hinweise, die wir zwischenzeitlich von Experten, übrigens auch im Unterausschuss Neue -Medien des Bundestags, erhalten haben.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

Burkhard Lischka (SPD):
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Darf ich dann -Ihrer Antwort entnehmen, dass nach Auffassung der Bundesregierung § 100 a StPO im Bereich der Strafverfolgung trotz gewichtiger Gegenstimmen in der Rechtsliteratur und in der Wissenschaft eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ darstellt?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Sie dürfen meiner Antwort entnehmen, dass es mittlerweile einhellige Praxis der Gerichte ist, § 100 a als Rechtsgrundlage heranzuziehen, und dass wir diese in richterlicher Unabhängigkeit getroffenen Entscheidungen respektieren. Wir hatten darüber ja schon einmal, in der Fragestunde im Oktober 2011, gesprochen. Nachträglich ist bekannt geworden, dass es insoweit nicht nur Entscheidungen von Instanzgerichten gibt, sondern auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich auf § 100 a StPO gestützt hat.

Gleichwohl bleibt offen, ob wir für die Zukunft noch Modifizierungen brauchen, die der Gesetzgeber vorzunehmen hätte. Das hängt ein wenig davon ab, wie sich die technische Entwicklung darstellt. Es wird ja jetzt versucht, eine, wenn ich das so unjuristisch sagen darf, grundrechtsschonendere Software zu entwickeln. Von der Frage, was diese Software kann und was man in diesem Zusammenhang verbieten muss, hängt letztlich ab, ob es für den Gesetzgeber noch Regelungsbedarf über den § 100 a StPO hinaus gibt. Eine Entscheidung haben wir noch nicht getroffen; wir prüfen noch.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre zweite Nachfrage.

Burkhard Lischka (SPD):
Herr Staatssekretär, Sie haben die Entwicklung einer Software angesprochen. Daran schließe ich meine zweite Frage an: Liegen der Bundesregierung denn Erkenntnisse darüber vor, ob derzeit bei den Bundesbehörden die Quellen-TKÜ angewandt wird? Oder wird die Quellen-TKÜ nicht angewandt, solange eine Software entwickelt wird?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich habe jedenfalls die sichere Erkenntnis, dass in Bayern, wo sich ein Fall ereignet hat, der die Debatte darüber überhaupt erst ausgelöst hat, und wo durch das Landgericht Landshut festgestellt werden musste, dass die sogenannten Screenshots nicht zulässig sind, die Staatsregierung entschieden hat, diese Software nicht mehr einzusetzen.

Ich habe jetzt keinen schriftlichen Beleg dazu, ob das im Bereich der Bundesregierung auch so ist. Ich würde vorschlagen, dass ich diesen Teil der Antwort schriftlich nachtrage, bevor ich hier etwas Unrichtiges sage. Dann haben Sie eine zuverlässigere Information, als wenn ich jetzt aus der Lamäng eine Antwort geben würde.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Das halten wir so fest.



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