Fragestunde - Protokoll Nr. 183 vom 14.06.2012
Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
Vizepräsidentin Petra Pau:
Danke, Herr Staatssekretär. – Wir bleiben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Ich rufe die Frage 4 der Kollegin Sonja Steffen auf:
Für wann sind die Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen durch das Kabinett und die Einbringung in den Deutschen Bundestag geplant?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Die Frage der Kollegin Steffen berührt in der Praxis wirklich sehr viele Menschen, sodass die potenziell -Betroffenen sicherlich darauf warten, dass die Gesetzgebung hierbei voranschreitet.
In der Tat ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, den Sie mit Ihrer Frage ansprechen, durch das Kabinett noch für den Sommer 2012 geplant. Die Einbringung in den Deutschen Bundestag wird dann den üblichen Regeln entsprechend erfolgen, also dann, wenn sich der Bundesrat damit befasst hat.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Sonja Steffen (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Die erste Nachfrage betrifft den Inhalt des Entwurfs in Bezug auf das jetzige Vorhaben, dass die Rechtspfleger am Insolvenzverfahren stärker beteiligt werden sollen. Nach dem Entwurf ist beabsichtigt, dass die Rechtspfleger das Insolvenzverfahren und auch das Restschuldbefreiungsverfahren übernehmen sollen. Ist dies auch weiterhin beabsichtigt?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Steffen, die Ressortabstimmung zu diesem Gesetzentwurf ist noch nicht abgeschlossen, sodass ich im Moment keine verbindlichen Aussagen darüber machen kann, wie genau der Kabinettsbeschluss aussehen wird. Wir müssen das noch abwarten.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.
Sonja Steffen (SPD):
Die zweite Nachfrage betrifft auch den jetzt vorgesehenen Inhalt des Entwurfs. Sie bezieht sich auf das -Vorhaben, das Verfahren der Restschuldbefreiung zu verkürzen. Dies ist allerdings an die Tilgung von Gläubigerforderungen gekoppelt. Wie ist denn dazu der aktuelle Stand im Ministerium?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Steffen, ein wesentlicher Teil des Gesetzentwurfs ist, dass die Restschuldbefreiung deutlich früher erlangt werden kann, als dies nach bisherigem Recht der Fall ist. Bekanntlich ist das nicht völlig unumstritten; denn auf der anderen Seite stehen die Interessen der Gläubiger.
In der Praxis hat sich die jetzige Restschuldbefreiung sehr bewährt. Nach dem Prinzip, dass jeder eine zweite Chance verdient, hat sich nämlich ergeben, dass mit diesem Instrument eben kein Missbrauch betrieben worden ist. Vielmehr zeigte sich: Menschen, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind, konnten nach der Restschuldbefreiung wieder von vorne beginnen. Dieses Instrument ist durchaus erfolgreich gewesen.
Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass künftig schon nach drei Jahren die Restschuldbefreiung eintreten kann, falls eine bestimmte Quote der Forderungen erfüllt ist. Der Gedanke war, bei etwa 25 Prozent anzusetzen. Aber selbstverständlich sind in der politischen Debatte gerade die Fragen der Fristen und der zu erreichenden Quote strittig. Daher muss ich Sie noch um wenige Wochen Geduld bitten, bis nach der Ressortabstimmung der endgültige Entwurf dem Parlament vorgelegt werden kann.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Wir kommen dann zur Frage 5 der Kollegin Sonja Steffen:
Welche Änderungen sind vom Bundesministerium der Justiz nach Einholung der Stellungnahmen der Verbände gegenüber dem Referentenentwurf geplant?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Die Frage 5 geht ein wenig in die Richtung der zweiten Nachfrage von Kollegin Steffen nach den geplanten Änderungen. Hierzu habe ich schon ausgeführt, dass die Ressortabstimmung gerade im Gange ist; sie ist noch nicht abgeschlossen. Stellungnahmen der Länder und der interessierten Verbände sind eingeholt und werden jetzt ausgewertet. Nach dieser Auswertung und nach der Abstimmung können wir Ihnen vortragen, ob es zu Änderungen gegenüber dem Entwurf, den ich skizziert habe, kommen wird.
Dieser Entwurf basiert, wie gesagt, auf der Idee, schon nach der relativ kurzen Zeit von drei Jahren bei einer bestimmten Wohlverhaltensquote zur Restschuldbefreiung zu gelangen. Dem zugrunde liegen gute Erfahrungen mit dem jetzt geltenden Recht, das wir damit ausbauen würden.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage.
Sonja Steffen (SPD):
Ich habe eine Frage in Bezug auf die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens. Wir können dann also damit rechnen, dass der Entwurf nach der Sommerpause hier ins Plenum kommt?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich rechne damit, dass der Bundesrat nach der Sommerpause seinen ersten Durchgang durchführen wird. Wenn dies geschehen ist, kommt der Gesetzentwurf ins Plenum.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Haben Sie eine weitere Nachfrage? – Nein.