Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Gestaltung der Tarifverträge der GEMA

Fragestunde - Protokoll Nr. 177 vom 09.05.2012

Schaffung von Verhandlungsmöglichkeiten auf Augenhöhe für die Dachverbände der ehrenamtlich kulturschaffenden Vereine zur Gestaltung der Tarifverträge der GEMA

Es handelt sich hier um die Frage 66 des Abgeordneten Uwe Schummer:

Wie will das Bundesministerium der Justiz, BMJ, den Dachverbänden der ehrenamtlich kulturschaffenden Vereine Verhandlungsmöglichkeiten auf Augenhöhe zur Gestaltung der Tarifverträge der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, GEMA, entsprechend den Vereinbarungen des Runden Tisches GEMA im BMJ ermöglichen?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Schummer, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, allseits bekannt unter der Abkürzung GEMA, hat unter dem Eindruck der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ und unter dem Eindruck des Runden -Tisches des Bundesministeriums der Justiz mit den -Verwertungsgesellschaften die Kritik der letzten Jahren aufgegriffen und insbesondere im Bereich des ehrenamtlichen kulturellen Engagements Verbesserungen für diese spezielle Nutzergruppe erzielt. So unterhält die GEMA eine Vielzahl von Gesamtverträgen – am 1. Januar 2012 waren es 476 Gesamtverträge –, unter anderem mit bürgerschaftlich engagierten Vereinen und Verbänden. Zur Verbesserung der Transparenz hat die GEMA daneben einen Sozial- und Kulturtarif veröffentlicht. Darin sind alle Spezialtarife und Sondernachlässe dieses Bereiches zusammengefasst. Eine im Rahmen des Sozial- und Kulturtarifs veröffentlichte Gesamtvertragsliste trägt dazu bei, dass noch nicht gesamtvertraglich eingebundene Einrichtungen überprüfen können, ob -bereits mit einem für sie geeigneten Partner ein Gesamtvertrag abgeschlossen wurde. So ist es ihnen dann möglich, bei diesem Partner eine entsprechende Mitgliedschaft zu beantragen, um in den Genuss von Gesamtvertragsnachlässen zu gelangen.
Das Bundesministerium der Justiz hat diesen -Entwicklungsprozess in den letzten Jahren fortlaufend begleitet und sieht insoweit im Moment keine Veranlassung, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nachfrage, Kollege Schummer?

Uwe Schummer (CDU/CSU):
Ja. – Eine sinnvolle Maßnahme des Runden Tisches 2009 im Justizministerium war, die Dachverbände der ehrenamtlich geführten kulturtragenden Vereine wie Chöre und Musikvereine zu den Urheberrechtsgesellschaften einzuladen. Wir haben bei diesem Runden Tisch, bei dem ich selber dabei war, vereinbart, dass es unterhalb der Gesetzesebene Selbstverpflichtungen geben soll. So wurde beispielsweise in einem Kriterienkatalog festgehalten, wie die GEMA-Agenten vor Ort aufzutreten haben. Wäre es denkbar, diesen Runden Tisch mit den Dachverbänden der kulturtragenden Vereine und den Urheberrechtsgesellschaften nach drei Jahren noch einmal zu organisieren, um eine Revision im Hinblick darauf vorzunehmen, was an Selbstverpflichtungen umgesetzt worden ist und was nicht?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Schummer, Sie haben in der Tat verdienstvollerweise an diesem Runden Tisch, der im April 2009 stattgefunden hat, teilgenommen. Die Anregungen und Handlungsempfehlungen, die dort gegeben worden sind, sind umgehend umgesetzt worden, bzw. unser Ministerium war laufend in Kontakt mit der GEMA, um die Themen, die Sie auch jetzt wieder angesprochen haben, zu realisieren. Wenn es Bedarf geben sollte, dass man sich wieder zusammensetzt, können wir darüber nachdenken. Im Moment haben wir den Eindruck, dass die Empfehlungen von damals, die insbesondere auf mehr Transparenz beim Umgang der GEMA mit ihren Gesprächspartnern abgezielt haben, durchaus erfüllt sind.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.


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