Dr. Max Stadler Archiv Presse


Mediathek für Rathaus-TV: Politiker dürfen „filtern“

Als härtester Verfechter für Liveübertragungen von politischen Sitzungen ins Internet ist die FDP in Passau bekannt. Doch wenn es um die Archivierung dieser Beiträge in einer sogenannten Online-Mediathek geht, dann teilen auch die Liberalen die Sorgen und Bedenken mancher Lokalpolitiker.
Denn einige haben notorisch Angst, nach misslungenen Redebeiträgen als „Running Gag“ im Internet verunglimpft zu werden. Um dem Internet-Spott vorzubeugen, sollen Politiker ein Vetorecht bei der Archivierung der aufgezeichneten Sitzungen haben und ihre Beiträge nachträglich „filtern“ dürfen.
Das hat die FDP nun in einem Zusatzschreiben ans OB-Büro beantragt. Konkret lautet die Formulierung: „Jeder Betroffene, der seine Zustimmung zur Livestream-Übertragung erteilt hat, soll zugleich das Recht erhalten, nachträglich Widerspruch gegen die Aufnahme seines Wortbeitrags in die Mediathek zu erheben. Der Wortbeitrag kann dann im Nachhinein aus der Aufnahme herausgeschnitten werden, bevor diese in die Mediathek gestellt wird.“     (sd)



Antrag im Orginal:

Livestream – Antrag zur Mediathek



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Die Beratungen über den FDP-Antrag, die Livestream-Übertragungen aus dem Stadtrat dauerhaft in einer Mediathek den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen, sind vertagt worden.

Der Initiator des Livestream-Antrags, der FDP-Kreisvorsitzende Korbinian Faltner, hat dazu zwischenzeitlich noch eine Idee entwickelt, die wir uns zu eigen machen:

Wir halten an dem Antrag auf Errichtung einer Mediathek fest, da viele Bürgerinnen und Bürger nicht schon am Nachmittag Zeit haben, die Übertragungen anzuschauen, aber sicher ein Interesse daran hätten, zu späterer Zeit in der Mediathek einzelne Aufnahmen aufzurufen.

Dagegen wurde bereits in der letzten Sitzung eingewandt, dass manche Betroffene ihre Zustimmung zu den Aufnahmen verweigern könnten, wenn diese dauerhaft gespeichert werden. Es drohe dann der Rückfall in die vom Anfang der Probezeit her bekannten unattraktiven, da lückenhaften, Übertragungen.

Wir greifen diese Besorgnis auf und stellen daher folgenden Ergänzungsantrag:

„Jeder Betroffene, der seine Zustimmung zur Livestream-Übertragung erteilt hat, soll zugleich das Recht erhalten. nachträglich Widerspruch gegen die Aufnahme seines Wortbeitrags in die Mediathek zu erheben. Der Wortbeitrag kann dann im Nachhinein aus der Aufnahme herausgeschnitten werden, bevor diese in die Mediathek gestellt wird.“


Damit wäre sichergestellt, dass beispielsweise jemand, der im Nachhinein seinen eigenen Debattenbeitrag als missglückt ansieht, nicht die Sorge haben müßte, dass diese Sequenz dauerhaft in der Mediathek abrufbar ist.

Mit einem solchen verbindlichen Widerspruchsrecht könnte man insbesondere etwaigen Bedenken aus den Reihen der städtischen Mitarbeiter, die sich in Stadtratssitzungen äußern müssen, entgegenkommen.

Damit wären beide Ziele erreichbar: Livestream-Übertragungen, die nicht durch Unterbrechungen unattraktiv sind, und verbesserter Zugriff für die Bürgerinnen und Bürger durch Einrichtung einer Mediathek, ohne dass der Datenschutz Einzelner gefährdet wäre.



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