Mietrechtsänderungsgesetz
Bundesrat - 899. Sitzung - 06. Juli 2012
Es gilt das gesprochene Wort
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) (Drucksache 313/12)
Nun hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Mietrecht ist für das alltägliche Leben von Millionen Menschen ohne Zweifel von zentraler Bedeutung. Unser Mietrecht hat sich alles in allem bewährt. Es muss dennoch – wie andere Rechtsgebiete – immer wieder an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. Dem dient der vorliegende Entwurf, der einige punktuelle Änderungen vorsieht.
Erstens. Im Zentrum des Entwurfs steht die energetische Modernisierung von Wohnraum.
Zweitens. Wir wollen das Contracting fördern – das ist bisher noch nicht erwähnt worden –, also die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung. Auch das gehört in den Zusammenhang von Energieeffizienz und Klimaschutz; denn es ist nützlich, eine professionell betriebene moderne Heiztechnik zu ermöglichen.
Drittens. Wir müssen einen Beitrag zur Bekämpfung des sogenannten Mietnomadentums leisten. Es geht nicht an, dass sich gerade private Kleinvermieter bisweilen von der Rechtsordnung nicht genug geschützt fühlen. Die Folge wäre nämlich, dass sie lieber nicht mehr vermieten. Das läge nicht im Interesse der redlichen Mieter. Daher müssen wir bei dem Problem der Mietnomaden gesetzlich eingreifen.
Viertens schließlich gilt es, den Kündigungsschutz – auch das ist noch nicht zur Sprache gekommen – bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu stärken.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte einige kurze Anmerkungen zu dem Thema „energetische Modernisierung“, das im Mittelpunkt der beiden vorherigen Redebeiträge stand!
Wir brauchen Anreize für die energetische Modernisierung. Deswegen soll künftig die Miete wegen Bauarbeiten im Rahmen der energetischen Modernisierung nicht mehr gemindert werden dürfen; der Minderungsausschluss ist jedoch auf drei Monate beschränkt. Das ist unserer Ansicht nach eine ausgewogene Lösung. Sie schafft auf der einen Seite für die Vermieter einen Anreiz, überhaupt energetisch zu sanieren, und ist auf der anderen Seite für die Mieter nicht unzumutbar.
Härtefalleinwände des Mieters gegen die Modernisierung bleiben erhalten, sind allerdings künftig innerhalb bestimmter Fristen vorzubringen. Auch das ist sinnvoll; denn es schafft Planungssicherheit für den Vermieter in der Bauphase.
Die zulässige Mieterhöhung nach Modernisierung bleibt unverändert; das war Hauptgegenstand der Kritik, die vorgetragen wurde. Nach unserem Entwurf können – wie bisher – 11 Prozent der auf die Modernisierung entfallenden Baukosten jährlich als Mieterhöhung umgelegt werden. Es wäre kontraproduktiv, die Anreize zu Investitionen abzusenken; denn wir brauchen nicht weniger, sondern mehr energetische Modernisierungen.
Herr Minister Markov sagte, man müsse die Mieter mitnehmen. Ja, das ist selbstverständlich. Aber man braucht auch Vermieter, die bereit sind zu investieren. Deshalb halten wir es nicht für richtig, den Investitionsanreiz zu verschlechtern, sondern wir belassen es in diesem Punkt einfach bei der bisherigen Rechtslage. Das ist keine Benachteiligung der Mieter, aber auch keine Verschlechterung für diejenigen, die zu Investitionen bereit sind, welche – das haben Sie auch gesagt, Herr Minister Kutschaty – im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen und äußerst wünschenswert sind.
Nun ein Wort zum Thema Mietnomaden! Ich habe schon gesagt: Hier stellt sich vor allem für Kleinvermieter ein Problem; denn sie bleiben während eines Rechtstreits gegen zahlungsunwillige Mieter leistungspflichtig. Mit der neuen Sicherungsanordnung wird ein privater Kleinvermieter wirksam vor wirtschaftlichen Schäden durch sogenannte Mietnomaden geschützt. Er kann vom Mieter künftig eine Sicherheit für die während des Rechtsstreits auflaufenden Mieten verlangen. Das wirkt vorbeugend gegen die Verschleppung von Räumungsprozessen durch haltlose Einwände. Befolgt der Mieter die Sicherungsanordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden.
Außerdem regeln wir die in der Praxis sogenannte Berliner Räumung. Dieses Verfahren ist billiger und schneller als die herkömmliche Räumung. Vor allem spart der Vermieter den Kostenvorschuss für den Abtransport des zurückgelassenen Räumungsguts.
Schließlich regeln wir, dass der Vermieter schneller zu einem Räumungstitel kommt, wenn zum Beispiel neue Untermieter auftauchen oder wenn der auf Räumung verklagte Mieter einer Sicherungsanordnung nicht nachkommt.
Zu diesem Teil des Gesetzentwurfs darf ich noch einmal betonen: Der redliche Mieter hat nichts zu befürchten. Blieben wir mit Blick auf die bisherige Situation tatenlos, so wäre das zwar kein Hindernis für die großen Wohnungsbaugesellschaften, aber für den kleinen Privatvermieter, der manchmal den Eindruck hat – von der Zahl her mögen es vielleicht nicht viele Fälle sein, aber sie sprechen sich herum –, dass es für ihn zu schwierig ist, sein Recht durchzu-setzen. Das ist kein Anreiz zu vermieten. Genau dies muss verhindert werden, auch im Hinblick darauf, dass ohnehin ein gewisser Fehlbestand an Mietwohnungen prognostiziert worden ist.
Schließlich unterbinden wir die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen insbesondere nach dem so-genannten Münchner Modell. Ich freue mich darüber, dass wir uns zumindest in diesem einen Punkt mit dem Bundesrat einig sind. Wir greifen hier einen Vorschlag der Justizministerkonferenz auf und schaffen mehr wirksamen Mieterschutz.
Das zeigt, dass das gesamte Projekt sehr wohl ausgewogen ist. Die Reformen sind erforderlich. Sie waren es ohnehin, weil wir Anreize brauchen, damit in den Wohnungsbau investiert wird. Ich habe schon auf die drohende Lücke, die erst vor kurzem wieder prognostiziert worden ist, hingewiesen. Wegen der Energiewende hat die Mietrechtsreform nun zusätzliche Aktualität erlangt. Gerade unter dem Aspekt notwendiger energetischer Modernisierungen, den wir, meine ich, in ausgewogener Weise, unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, geregelt haben, ist eine rasche Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs wünschenswert. – Vielen Dank