Fragestunde - Protokoll Nr. 161 vom 29.02.2012
Regelung für ein Modell zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des dritten Korbes zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Drucksache 17/8723, Fragen 39 und 40):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das in der „Vergleichenden Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ vorgeschlagene „vorgerichtliche Mitwirkungsmodell“ als eine Kooperationsmöglichkeit anzusehen ist, die der Verpflichtung in ACTA entspricht, „Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die da-rauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen“?
Wird die Bundesregierung im Rahmen des dritten Korbes zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes eine Regelung für ein solches Warnhinweismodell vorschlagen, und wann ist mit der Vorlage des dritten Korbes zu rechnen?
Zu Frage 39:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Studie zu den innerhalb der Europäischen Union diskutierten Modellen zur Versendung von Warnhinweisen in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nunmehr vor und soll die Grundlage für die weitere Diskussion zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sein. Die Bundesregierung wird die Studie zunächst mit den im Wirtschaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern erörtern. Dabei werden die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die europäische Rechtslage im Übrigen und verfassungsrechtliche Aspekte selbstverständlich berücksichtigt.
ACTA enthält keine Regelungen zu Warnhinweisen oder Internetsperren. Es sind auch keine Verpflichtungen der Provider zur Kontrolle oder Filterung des Datenverkehrs vorgesehen.
Die Bundesregierung wird keine Initiativen für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
Zu Frage 40:
Die Arbeiten an dem Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sind im Bundesministerium der Justiz noch nicht abgeschlossen. Daher kann auch noch keine Aussage über den Inhalt getroffen werden. Regelungen für ein Warnhinweismodell wird der Entwurf jedenfalls nicht enthalten.