Fragestunde - Protokoll Nr. 161 vom 29.02.2012
Position der Bundesregierung zu ACTA vor dem Hintergrund der Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof; Offenlegung sämtlicher Dokumente
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8723, Fra-gen 36 und 37):
Wie ist die augenblickliche inhaltliche Position der Bundesregierung bezüglich des Anti-Counterfeiting Trade Agreement – auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung der Europäischen Kommission, das Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen zu wollen –, und wie wird der weitere Ratifizierungsprozess in Deutschland in zeitlicher Hinsicht aussehen?
Wird sich die Bundesregierung, die ja bereits vor geraumer Zeit der Friends-of-Transparency-Initiative beigetreten ist, gegenüber den Verhandlungspartnern für eine Offenlegung sämtlicher Dokumente, die im Zusammenhang der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen?
Zu Frage 36:
Das ACTA-Abkommen soll die weltweite Bekämpfung der Produktpiraterie verbessern, weil die unerlaubte Nachahmung von Produkten die deutsche Wirtschaft schädigt und Risiken für die Verbraucher hat. Bezüglich der Regelungen zum Internet hat ACTA allerdings Besorgnis und Widerstände in der Öffentlichkeit ausgelöst, die Beachtung verdienen. Einige Staaten haben bereits angekündigt, die Zeichnung bzw. das Ratifikationsverfahren auszusetzen. Auch im Europäischen Parlament gibt es eine Debatte über die Auswirkungen von ACTA. Die Europäische Kommission wird das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen. Das Bundeskabinett hat am 30. November 2011 der Zeichnung von ACTA durch die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Ein konkreter Zeichnungstermin und zeitliche Planungen zum Ratifikationsverfahren stehen derzeit nicht fest.
Zu Frage 37:
Deutschland hat sich zusammen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Offenlegung der Verhandlungsdokumente eingesetzt (Friends of Transparency).
Dies hat dazu beigetragen, dass die entscheidenden Dokumente zu ACTA offengelegt worden sind. Hierzu zählt die Veröffentlichung der Verhandlungstexte aus dem April 2010, vom 2. Oktober 2010 und vom 15. November 2010 sowie des endgültigen Vertragstextes vom 3. Dezember 2010. Eine weitere Offenlegung ist entsprechend der allgemeinen Praxis bei Verhandlungen von Freihandelsabkommen nur im Einvernehmen mit den Beteiligten möglich. Die Wahrung der Vertraulichkeit entspricht der allgemeinen Praxis bei Freihandelsabkommen.