Fragestunde Protokoll Nr. 145 vom 30. November 2011
Etwaige Zusammenführung Verwaltungs- und Sozialgerichte der Länder zu einheitlichen Fachgerichten
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Wir kommen dann zur Frage 45 des Kollegen Stefan Rebmann:
Will die Bundesregierung entsprechend ihrem Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 und entsprechend der Forderung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf ihrer Herbstkonferenz vom 9. November 2011 in Berlin den Ländern die Möglichkeit geben, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen, und falls ja, wie weit sind die Pläne fortgeschritten?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege, ich darf Ihnen mitteilen: Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit die Möglichkeit einer gesetzlichen Umsetzung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass jede Form der Zusammenlegung dieser Gerichte einer Grundgesetzänderung bedarf. Davon wären auch die Bundesratsinitiativen zur Einführung bloß einer Länderöffnungsklausel aus der 15. und 16. Legislaturperiode betroffen gewesen; davon ist der Bundesrat selber ausgegangen. Somit liegt hier eine sehr hohe Hürde für eine Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichte vor.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nachfrage, Kollege Rebmann? – Keine Nachfrage.
Die Frage 46 des Kollegen Volker Beck wird schriftlich beantwortet.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Stadler.