Fragestunde Protokoll Nr. 145 vom 30. November 2011
Entwicklung der Anzahl der Anordnungen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung im Erwachsenstrafrecht
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Wir kommen dann zur Frage 44 des Kollegen Stefan Rebmann:
Wie verhält sich die Anzahl der Anordnungen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht in den ersten zehn Monaten dieses Jahres im Vergleich zu den ersten zehn Monaten letzten Jahres?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Rebmann, Sie fragen nach den Zahlen der sogenannten vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. Darunter versteht man, dass in einem Strafurteil noch nicht die Entscheidung getroffen wird, ob der Verurteilte nach Verbüßung der Strafe in Sicherungsverwahrung kommen wird, dass aber diese Möglichkeit vorbehalten wird und eine Entscheidung darüber später ergeht.
Diese im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung wird in den Statistiken der Strafrechtspflege nicht erfasst. Wir werten aber die Einträge im Bundeszentralregister aus, weil sich daraus ein – wenngleich nicht vollständig präzises – Bild ergibt. Dem Register haben wir folgende Zahlen entnehmen können: Im Jahr 2009 sind bisher neun Urteile rechtskräftig geworden, in denen die Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten worden ist. Im Jahr 2010 war dies erst in einem einzigen Urteil der Fall.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nachfrage, Herr Kollege Rebmann?
Stefan Rebmann (SPD):
Herzlichen Dank. – Herr Staatsekretär Stadler, ich habe eine Nachfrage: Wie beurteilen Sie und die Bundesregierung die Prognose, dass aufgrund des Wegfalls der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung die Anzahl der Anordnungen der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ansteigen wird?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Herr Kollege Rebmann, ich habe darauf hingewiesen, dass die jetzt genannten Zahlen noch kein vollständiges Bild ergeben. In das Bundeszentralregister werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Das heißt, Urteile aus dem Jahr 2011, nach denen Sie gefragt haben, werden erst nach und nach in dieses Register Eingang finden, nämlich dann, wenn sie rechtskräftig geworden sind. Außerdem gibt es bestimmte Fristen für den Eintrag, sodass das Ganze nur eine Momentaufnahme ist.
Ich rechne damit, dass der Anstieg der Zahlen, bei denen von der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung Gebrauch gemacht wird, erst noch bevorsteht. Wir haben jetzt den Vergleich von einem Fall in 2010 zu neun Fällen in 2009. Das ist noch nicht aussagekräftig genug. Ich rechne durchaus noch mit höheren Zahlen von vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Urteil, so wie es der Konzeption des von uns gemeinsam verabschiedeten Reformprojekts entspricht.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Weitere Nachfrage? – Nein. Danke schön.