Umsetzung Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Fragestunde Protokoll Nr. 145 vom 30. November 2011
Umsetzung der angekündigten Reform des VerbraucherinsolvenzverfahrensAntwort des Parl. Staatssekretärs
Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten
Sonja Steffen (SPD):
Plant die Bundesregierung, weiterhin die von der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Rede zum Insolvenzrechtstag angekündigte Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens umzusetzen, oder hat es in Bezug auf die damals vorgestellten Eckpunkte Positionsänderungen der Bundesregierung gegeben?Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Ich darf Ihnen folgende Antwort mitteilen: Frau Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich zuletzt am 28. Oktober 2011 auf dem Insolvenzverwalterkongress in Berlin umfassend zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens geäußert. Sie hat dort die wesentlichen Eckpunkte für eine künftige Reform dargestellt. Ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz wird in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:Nachfrage? – Frau Kollegin Steffen.
Sonja Steffen (SPD):
Können Sie ganz kurz schildern, ob eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase vorgesehen ist, und, wenn ja, mit welchen Bedingungen diese verbunden sein wird?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Nach unseren Vorstellungen ist vorgesehen, dass die Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll, falls der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote von 25 Prozent erfüllt. Eine weitere Verkürzung – von sechs auf fünf Jahre – ist vorgesehen, wenn der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest die Verfahrenskosten begleicht. Wenn keine der beiden Voraussetzungen erfüllt wird, soll die Wohlverhaltensperiode sechs Jahre betragen und dann die Restschuldbefreiung erteilt werden.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:Eine weitere Nachfrage? – Das ist nicht der Fall.