Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Neuregelung des Sorgerechts nichtehelicher Väter

Fragestunde Protokoll Nr. 145 vom 30. November 2011

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Sonja Steffen (SPD):

Hat sich, und wenn ja, wie, die Bundesregierung in Bezug auf die Neuregelung des Sorgerechts nichtehelicher Väter geeinigt, bzw. ist eine Einigung absehbar?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Die Kollegin Steffen fragt nach der Neuregelung des Sorgerechts nichtehelicher Väter. Auf eine schriftliche Frage ihrer Kollegin Ingrid Hönlinger vom 24. Oktober 2011 nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung habe ich eine Antwort gegeben und Folgendes ausgeführt – ich zitiere –:

Es trifft zu, dass sich die Koalitionsfraktionen derzeit intensiv im Gespräch befinden, um sich auf einen gemeinsamen Regelungsvorschlag zur Neuregelung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern zu verständigen. Ein konkreter Termin der Vorlage eines Gesetzentwurfs an das Kabinett ist noch nicht geplant.
Diese Darstellung stellt weiterhin den aktuellen Sachverhalt dar.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Frau Kollegin Steffen, haben Sie eine Nachfrage?

Sonja Steffen (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, vielleicht können Sie Auskunft geben über den Stand der Diskussion. Wir wissen ja, dass es zwei Grundmodelle gibt: ein Antragsmodell und ein Widerspruchsmodell. Können Sie vielleicht etwas genauer erklären, wie der derzeitige Diskussionsstand ist?

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Steffen, Sie benennen richtig den zentralen Streitpunkt. Es ist ja so, dass wir keinerlei Probleme haben, wenn nicht miteinander verheiratete Elternteile sich auf eine gemeinsame Sorge für das Kind einigen. Es ist ebenfalls klar, dass im Streitfall am Ende eine gerichtliche Entscheidung zu treffen ist und dass diese gerichtliche Entscheidung sich am Kindeswohl zu orientieren hat.

Die Diskussion dreht sich, verkürzt dargestellt, hauptsächlich um die Frage, wer eigentlich diesen Streit gegebenenfalls zu Gericht bringen soll, ob die Väter dort einen Antrag stellen sollen oder ob es Sache der Mütter ist, auf eine Sorgerechtserklärung der Väter mit einem Widerspruch zu antworten. Darüber, um nur diesen Hauptpunkt zu nennen, konnte bisher keine Einigung erzielt werden.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Eine weitere Nachfrage?

Sonja Steffen (SPD):
Vielleicht können Sie uns einmal ganz grob sagen, in welchem zeitlichen Rahmen wir damit rechnen können, dass wir uns zusammensetzen, wobei wir darauf hoffen, dass wir dann eine gute Lösung finden werden.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Das Bundesministerium der Justiz begleitet die Gespräche der Fraktionen natürlich aktiv. Wir sind selber an einer Lösung interessiert. Derzeit muss sich ja die Praxis auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts stützen. Damit kommt die Praxis zwar einigermaßen zurecht, aber trotzdem ist eine gesetzliche Neuregelung wünschenswert. Wir arbeiten daran. Ich kann leider nicht präzise vorhersagen, zu welchem Zeitpunkt eine Einigung erzielt wird.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Vielen Dank.



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