Der Streit um die Arbeitnehmer-Mitbestimmung bei den Stadtwerken geht in die nächste Runde. Der Vorstoß von Bürgermeister Urban Mangold, bei den Stadtwerken die betriebliche Mitbestimmung im Aufsichtsgremium einzuschränken, stößt bei der Gewerkschaft ver.di auf Unverständnis.
„Wer das Recht von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat einschränken will“, so Hartmut Veitengruber, Bezirksgeschäftsführer von ver.di, „der muss von Seiten der Gewerkschaft mit einer harten Auseinandersetzung rechnen.“ 1998 sei bei der Überleitung der Stadtwerke Passau vom Eigenbetrieb in eine GmbH ausdrücklich mit dem Stadtrat im Rahmen der Tarifverhandlungen vereinbart worden, dass die betriebliche Mitbestimmung bei der Stadtwerke Passau GmbH mit zwei Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat umgesetzt wird. „Wenn nun diese Mitbestimmung einschränkt oder gar in Frage gestellt werden soll, nur weil Gremien das Abstimmungsverhalten der Arbeitnehmervertreter nicht passt, dann kann dies aus Sicht der Gewerkschaft ver.di nicht akzeptiert werden“, so Veitengruber. Aufgabe des Aufsichtsrats sei es, die Geschäftsführung zu überwachen und zu begleiten. Er sei kein politisches Entscheidungsorgan, denn dafür gebe es das Stadtratsplenum und die Gesellschafterversammlung. Der Stadtrat habe als alleiniger Gesellschafter bei den Stadtwerken so oder so die alleinige politische Einflussnahme und könne somit seine Politik durchsetzen.
In seltener Einigkeit mit den Gewerkschaften hat gestern auch die FDP nachgelegt: Die Rechte der Arbeitnehmervertreter müssten in vollem Umfang erhalten bleiben. „Hier darf es keine Unterschiede zwischen kommunalen und privaten Unternehmen geben“, so die beiden Stadträte Dr. Max Stadler und Andreas Dittlmann, die eine „eindeutige Positionierung des Oberbürgermeisters und der Stadtratsfraktionen“ fordern. Die ÖDP versuche, die „Gleichberechtigung abzuschaffen, nur weil die Arbeitnehmervertreter nicht so abstimmen, wie sich dies Bürgermeister Mangold wünscht“.