FDP-Stadträte verteidigen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei den Stadtwerken
Ohne Wenn und Aber sprechen sich Dr. Max Stadler, Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion, und FDP-Stadtrat Andreas Dittlmann für den Fortbestand der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmer im Aufsichtsrates der Stadtwerke aus. Die beiden stellten sich damit gestern in einer Presseerklärung eindeutig gegen den Vorstoß von Urban Mangold (ÖDP), die Mitentscheidungsrechte der beiden Arbeitnehmervertreter im Stadtwerke-Aufsichtsrat einzuschränken. Stadler und Dittlmann erklärten: „Offenbar aus Frust über eine verlorene Abstimmung hat sich Bürgermeister Mangold dazu hinreißen lassen, völlig unangebracht auf die Arbeitnehmervertreter loszugehen.“
Ärger sei aber in der Politik ein schlechter Ratgeber. Stadler und Dittlmann meinen, Mangold sei dabei „von allen guten Geistern verlassen gewesen“. Für die FDP sei nicht nachvollziehbar, warum sich Mangold dabei der Argumente der Mitbestimmungsgegner aus den Siebziger Jahren bedient habe.
Nachdem Mangold im Aufsichtsrat mit einem Antrag, Stromsparer mit Gratis-Buskarten zu belohnen, an den Stimmen der CSU, FDP, eines SPD-Stadtrats sowie der beiden Arbeitnehmervertreter gescheitert war, kündigte er eine Initiative an, wonach das Stimmrecht der Arbeitnehmervertreter auf „Personal- und Arbeitnehmerfragen“ zu beschränken sei. Dies wäre nach Meinung der FDP ein „Verstoß gegen eine moderne Unternehmenskultur“.
Stadler meint, wahrscheinlich sei Mangold bei seiner Attacke nicht bewusst gewesen, dass er damit einer bloßen „betrieblichen Mitbestimmung“ das Wort rede. Diese stehe aber den Betriebsräten zu. Streitig sei nur die Zahl der Arbeitnehmervertreter bei kleineren Gesellschaften gewesen. Daher sei durch das „Drittelbeteiligungsgesetz“ von 2004 festgelegt worden, dass in Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten ein Drittel der Aufsichtsräte den Arbeitnehmern zustünden. Da es sich beim Stadtwerke-Aufsichtsrat um ein fakultatives Gremium handle, habe man dort die Zahl der Arbeitnehmervertreter auf zwei Personen festgelegt. Das sei, so Stadler, nun wirklich maßvoll. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gelte als Eckpfeiler der deutschen Sozialordnung. Stadler: „Ich glaube daher, dass Urban Mangold die Dimension seines übereilten Angriffs auf die Arbeitnehmerrechte nicht überblickt.“ Im übrigen gebe es im Fall der Stadtwerke ja auch noch das Stadtratsplenum als Gesellschafterversammlung. „Dort sind die Politiker ohnehin unter sich“, meint Stadler.
Andreas Dittlmann macht darauf aufmerksam, dass nach seiner Bewertung die beiden Vertreter der Arbeitnehmer „stets zum Wohle des Unternehmens“ handeln würden. Der Antrag der ÖDP, der Anlass für die aktuelle Debatte war, hätte einen Aufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zum Nutzen gestanden wäre. Dittlmann: „Die Strompreise sind hoch genug, um für den Einzelnen Anreiz zu sein, seinen Verbrauch und damit Kosten einzusparen. Dies mit Busfahrkarten zu honorieren, ist zwar nett, hätte aber für viele eher nur einen Mitnahmeeffekt dargestellt.“ - red