Schaffung des Zentralen Testamentsregisters
Bundesrat - 869. Sitzung - 07. Mai 2010Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (Drucksache 247/10)Präsident Jens Böhrnsen: Das Wort hat Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium er Justiz).
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland gibt es jedes Jahr mehr als 800 000 Todesfälle. Vielfach liegen letztwillige Verfügungen vor. Derzeit sorgt ein papiergestütztes Benachrichtigungssystem zwischen Notaren, Gerichten und Standesämtern dafür, dass eine letztwillige Verfügung nach Eintritt des Todesfalls tatsächlich auch eröffnet wird. Dazu wird ein völlig antiquiertes Benachrichtigungssystem verwendet.
Mit der Errichtung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer ist nun ein entscheidender Schritt zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen geplant. Ein zentrales elektronisches System wird dafür sorgen, dass Notare, Gerichte und Standesämter im Verfahren zur Testamentseröffnung besser und verlässlicher miteinander vernetzt sind. Die moderne Technik bietet umfassende Gewähr dafür, dass ein amtlich verwahrtes Testament im Erbfall auch eröffnet wird.
Aber nicht nur die Bürger sollen von der Schaffung einer zentralen Registrierungsstelle profitieren. Auch Gerichte und Notare sowie vor allem die bislang für die Führung der Testamentskarteien zuständigen Standesämter sollen entlastet werden. Die Umstellung eines karteikartengeführten Systems auf ein elektronisches System eröffnet zudem die Möglichkeit, von den Bestrebungen auf europäischer Ebene zur Vernetzung nationaler Testamentskarteien zu profitieren.
Mit der Bundesnotarkammer wurde ein verlässlicher Partner für die Umsetzung dieses Projekts gefunden. Durch die Sachnähe zu den Notariaten ist es ihr möglich, die Verwahrangaben zu pflegen und historisch zu verwalten und so die Leistungsfähigkeit des Registers zu gewährleisten. Ein Zentrales Testamentsregister kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn auch die derzeit in Papierform vorhandenen Verwahrdaten in das neue elektronische System überführt werden. Auch diese aufwendige Arbeit wird von der Bundesnotarkammer übernommen.
Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Bestrebungen, das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen zu modernisieren, zumal damit ein weiterer Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllt wird.
Ich bin zuversichtlich, dass die noch offenen Fragen des Entwurfs, insbesondere zur Kostentragung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gelöst werden können.