Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 28):
Hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, welches das Bundesministerium der Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hat, um festzustellen, ob bzw. inwieweit durch das Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Schutzlücke entstanden ist, dem Bundesministerium bereits Informationen dazu geliefert, und, wenn ja, wie bewertet das Bundesministerium den Inhalt?
Das Bundesministerium der Justiz hat die rechtstatsächliche Untersuchung durch das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung über das Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben.
Das Max-Planck-Institut hat dem Bundesamt für Justiz einen Bericht übersandt, der im Wesentlichen nur Informationen auf der Basis von durchgeführten Interviews mit Angehörigen von Polizei, Justiz und Tele-kommunikationsunternehmen enthält. Es stehen jedoch insbesondere die beauftragten fallbezogenen empirischen Erhebungen durch das Max-Planck-Institut noch aus. Das Max-Planck-Institut arbeitet hieran mit Hochdruck. Aufgrund des derzeit noch unvollständigen Charakters der bisherigen Erkenntnisse ist eine belastbare Bewertung noch nicht möglich und konnte daher vom Bundesministerium der Justiz auch nicht vorgenommen werden.