Für welche Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs, StGB, soll nach dem am 9. Juni 2010 vorgestellten Konzept der Bundesministerin der Justiz künftig keine primäre Sicherungsverwahrung - § 66 StGB - mehr angeordnet werden können?
Nach dem am 9. Juni 2010 vorgestellten Konzept des Bundesministeriums der Justiz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung, das innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, soll aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Konzentration auf Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, einschließlich gemeingefährlicher Straftaten, sowie sonstige Straftaten erfolgen, die von besonderer Schwere sind. Dadurch werden insbesondere "gewaltlose Vermögensdelikte" dem Anwendungsbereich des § 66 StGB entzogen.